Gesetzliche Krankenversicherung - Ratgeber

Inhaltsangabe zum Ratgeber

Die gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland besteht seit dem 01.01.2009 die Krankenversicherungspflicht, die für jeden Bürger gilt, unabhängig von Ihrem Status als Student, Berufstätiger oder Rentner. Im Jahr 2020 waren 73,36 Millionen Menschen in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und 8,73 Millionen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Die Wahl der besten und kostengünstigsten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für viele Menschen von großer Bedeutung, da die GKV ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland ist. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Krankheit und Gesundheitsproblemen.

Die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat sich in den letzten Jahrzehnten drastisch reduziert. Vor etwa fünfzig Jahren gab es über 1.800 Krankenkassen, während es heute nur noch 96 gibt (Stand: 01.01.2023). Diese Entwicklung spiegelt den Konsolidierungsprozess im deutschen Gesundheitssystem wider.

Wichtige Informationen im Überblick

Krankenversicherungspflicht seit 2009: Seit der Einführung der Krankenversicherungspflicht ist jeder in Deutschland dazu verpflichtet, sich krankenzuversichern. Egal, ob Sie studieren, arbeiten oder in Rente sind.

Beitragssatz in der GKV: Der allgemeine Beitragssatz in der GKV beträgt im Jahr 2023 weiterhin 14,6%, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die im Jahr 2023 im Durchschnitt bei 1,6% liegen (2022: 1,3%). Diese Zusatzbeiträge werden ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Einkommensabhängiger Beitrag: Der Beitrag zur GKV hängt von Ihrem Einkommen ab. Im Jahr 2023 beträgt der Höchstbeitrag bei einem jährlichen Einkommen von 59.850 Euro (2022: 58.050 Euro), basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze.

Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht ?

Die Krankenversicherungspflicht gilt für jeden Bürger in Deutschland, unabhängig von Ihrem Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand. Im Jahr 2020 waren 73,36 Millionen Menschen in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und 8,73 Millionen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert.

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV), die in bestimmten Fällen die Aufnahme ablehnen kann, ist die gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet, Sie unabhängig von Ihrem Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen aufzunehmen. Dies wird als Kontrahierungszwang bezeichnet und gewährleistet die Krankenversicherungspflicht in Deutschland.

Unterschiede zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)

Bevor wir uns den Unterschieden zwischen PKV und GKV zuwenden, schauen wir uns die Voraussetzungen für die Aufnahme in diese beiden Versicherungsarten an.

Voraussetzungen für PKV und GKV:

  • Beruf und Bruttoeinkommen: Die Versicherungswahl hängt von Ihrem Beruf und Ihrem Bruttoeinkommen ab. Normalerweise sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wenn Ihr Bruttoeinkommen jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Grenze liegt im Jahr 2023 bei 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro) pro Jahr.
  • Selbstständige, Beamte und Studenten: Unabhängig von ihrem Einkommen können sich Selbstständige, Beamte und Studenten auch privat versichern. Wenn sie sich für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden, gelten sie ebenfalls als freiwillig gesetzlich versichert.

Unterschiede in den Leistungen:

  • Die GKV deckt alle Grundleistungen ab, während die PKV zusätzliche Leistungen anbietet. Je nach gewähltem Tarif können die Kosten in der PKV steigen, aber Sie erhalten auch mehr Leistungen.
  • In Deutschland wird oft von einer „Zwei-Klassen-Medizin“ gesprochen, da Privatversicherte ihre Leistungen individuell festlegen können und oft schneller Termine erhalten. Gesetzlich Versicherte sind auf den Leistungskatalog der GKV beschränkt.
  • Ein Vorteil der GKV ist, dass Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können, einschließlich Ehepartner und Kinder bis 23 Jahre (bzw. bis 25 Jahre bei Studium oder Berufsausbildung ohne Bezahlung).
  • Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann die Aufnahme in die PKV schwierig oder teuer sein, während die GKV Vorerkrankungen akzeptieren muss.

Wechsel ab 2021 noch einfacher

Seit Januar 2021 ist der Wechsel der Krankenkasse noch einfacher geworden. Sie müssen sich nur bei Ihrer neuen Krankenkasse anmelden und die Bestätigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer übernimmt die neue Krankenkasse. Der Wechsel ist also unkompliziert und lohnt sich.

Wie wird der GKV-Beitrag ermittelt und wer muss ihn bezahlen ?

Der Beitrag zur GKV setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Beitragssatz

0 %

Der allgemeine Beitragssatz in der GKV beträgt im Jahr 2023 weiterhin 14,6%. Dieser Beitragssatz wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die im Jahr 2023 im Durchschnitt bei 1,6% liegen (2022: 1,3%). Auch diese Zusatzbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dieses System wird als paritätischer Beitragssatz bezeichnet.

Einkommensabhängiger Beitrag

0

Der Beitrag zur GKV richtet sich nach Ihrem Bruttoeinkommen, wobei die Beitragsbemessungsgrenze eine wichtige Rolle spielt. Im Jahr 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 59.850 Euro (2022: 58.050 Euro) pro Jahr. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen bis zu dieser Grenze für die Berechnung des GKV-Beitrags herangezogen wird.

Was kostet eine GKV ?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Bruttoeinkommen und bestehen aus zwei Komponenten:

allgemeinen Beitragssatz

14,6 Prozent

individueller Zusatzbeitrag

1,6 Prozent ( Durchschnittlich)

Als Arbeitnehmer teilen Sie sich den Beitrag hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2023 bei 1,6 Prozent liegt. Verdienen Sie mehr, wirken sich diese Einkünfte nicht auf die Beitragshöhe aus. Eine Person mit einem Jahresgehalt von 65.000 € zahlt genauso viel wie jemand mit 59.850 € !

Rechenbeispiel für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro pro Monat:

  • 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes: 292 Euro

  • 0,8 Prozent des Zusatzbeitrags: 32 Euro

  • Gesamtbeitrag pro Monat: 324 Euro (zzgl. Pflegeversicherungsbeitrag)

Beachten Sie, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag von Jahr zu Jahr variieren kann. Im Jahr 2023 stieg er um 0,3 Prozentpunkte.

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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze ?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Kennzahl für die Berechnung des GKV-Beitrags. Sie stellt sicher, dass Menschen mit höheren Einkommen nicht überproportional hohe Beiträge zahlen.

Im Jahr 2023 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung 59.850 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen bis zu diesem Betrag für die Berechnung des GKV-Beitrags herangezogen wird. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, beeinflusst Ihren Beitrag zur GKV nicht mehr.

Die wichtigsten Leistungen in der GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine breite Palette von Leistungen an, die durch das Sozialgesetzbuch V vorgegeben sind. Hier sind einige der wichtigsten Leistungen:

 Die Kosten für notwendige stationäre Behandlungen in Krankenhäusern sind in der GKV abgedeckt.

 Die GKV übernimmt die Kosten für Arztbesuche, sowohl bei Allgemeinärzten als auch bei Fachärzten. Auch Psychotherapie wird in der Regel von der GKV finanziert.

 Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, wie die Krebsvorsorge, sind in der GKV vorgesehen.

 Die Kosten für Schwangerschaftsvorsorge, Geburt und Nachsorge werden von der GKV übernommen.

Verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere für Kinder, sind in der GKV enthalten.

Die GKV bietet Leistungen zur häuslichen Krankenpflege und stationären Pflege.

Kosten für rehabilitative Maßnahmen werden in der Regel von der GKV getragen.

 Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente und bestimmte Hilfsmittel werden von der GKV erstattet.

Zusatzleistungen der GKV

Immer mehr Menschen entscheiden sich für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie. Einige Krankenkassen übernehmen hierfür bestimmte Beträge pro Jahr. Zum Beispiel erstatten sie einen Teil der Kosten für Akupunktursitzungen oder homöopathische Behandlungen. Diese Zusatzleistungen können besonders für Menschen interessant sein, die auf eine ganzheitliche und naturheilkundliche Therapie setzen.

Beispiel: Frau Müller leidet unter chronischen Rückenschmerzen und entscheidet sich für eine osteopathische Behandlung. Dank der Zusatzleistung ihrer Krankenkasse werden die Kosten teilweise erstattet, was für Frau Müller eine finanzielle Entlastung bedeutet.

Ein strahlendes Lächeln ist vielen Menschen wichtig. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten daher Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an. Auch beim Zahnersatz gibt es Unterschiede zwischen den Kassen. Einige übernehmen einen Teil der Kosten, wenn Patienten sich bei bestimmten Zahnärzten behandeln lassen und den Zahnersatz aus ausgewählten Laboren beziehen.

Beispiel: Herr Schmidt lässt regelmäßig seine Zähne professionell reinigen und profitiert von einem Zuschuss seiner Krankenkasse. Dadurch trägt er nicht nur zu seiner Zahngesundheit bei, sondern spart auch Geld.

Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen für Vorsorgeuntersuchungen an, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Dazu gehören spezielle Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- oder Brustkrebs.

Beispiel: Frau Schneider, 35 Jahre alt, entscheidet sich für eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung, die von ihrer Krankenkasse übernommen wird. Dank dieser Zusatzleistung kann sie frühzeitig eventuelle Risiken erkennen und entsprechend handeln.

Schwangere Frauen können von verschiedenen Zusatzleistungen profitieren, darunter zusätzliche Ultraschalltermine, Hebammenrufservice, alternative Heilmittel, Nackenfaltenmessung und Geburtsvorbereitungskurse für Väter.

Beispiel: Frau Wagner freut sich über die Unterstützung ihrer Krankenkasse, die ihr zusätzliche Ultraschalltermine ermöglicht. Diese Zusatzleistung schafft nicht nur Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen in die medizinische Betreuung.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Schutzimpfungen, aber in der Regel keine Impfungen, die für die Einreise in bestimmte Gebiete notwendig sind. Einige Kassen erstatten jedoch auch Reiseimpfungen, wenn sie vom Robert-Koch-Institut empfohlen sind.

Beispiel: Familie Müller plant eine Fernreise und benötigt spezielle Reiseimpfungen. Dank der Zusatzleistung ihrer Krankenkasse werden die Kosten teilweise erstattet, was die Reisevorbereitungen erleichtert.

Bonusprogramme sind eine attraktive Möglichkeit für Versicherte, ihren gesunden Lebensstil zu belohnen. Durch Aktivitäten wie die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, die Teilnahme an Gesundheitskursen oder regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können Bonuspunkte gesammelt werden, die gegen Geld- oder Sachprämien eingetauscht werden können.

Beispiel: Herr Müller nimmt an einem Lauftraining teil und sammelt Bonuspunkte bei seiner Krankenkasse. Diese Punkte nutzt er später für eine kostenfreie Mitgliedschaft im Fitnessstudio.

Freie Arzt und Krankenhauswahl

Allgemein gilt, dass jeder Bürger selbst wählen darf, welchem Arzt er sich anvertrauen möchte. Voraussetzung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur, dass der zuständige Arzt über eine Krankenkassenzulassung verfügt. Möchten Sie einen Facharzt aufsuchen, benötigen Sie eine Überweisung vom Hausarzt.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes steht gesetzlich Krankenversicherten das Recht auf eine freie Krankenhauswahl zu. Die einzige Bedingung ist, dass das Krankenhaus für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen ist. Hier besteht jedoch keine freie Arztwahl mehr, und das Krankenhaus entscheidet, welcher Arzt zur medizinischen Versorgung des Patienten eingesetzt wird.

Zuzahlung für Arzneimittel

Für jedes Arzneimittel, das der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellt wird, muss eine Zuzahlung geleistet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Zuzahlung die eigentlichen Kosten für das Medikament nicht übersteigt. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In der Regel erfolgt die Zahlung in der Apotheke, wenn Sie das Rezept vom Arzt einreichen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt diese Regelung nicht, sie müssen keinerlei Zahlungen leisten. Diese Leistungen sind für alle gesetzlich Versicherten weitgehend gleich, unabhängig von der gewählten Krankenkasse. Es können jedoch regionale Unterschiede in den zusätzlichen Leistungen und Serviceangeboten der einzelnen Krankenkassen auftreten.

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte und freiwillig gesetzlich Versicherte

  • Freiwillig gesetzlich Versicherte: Dazu gehören Beamte und Beamtenanwärter, Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Ihre Beiträge richten sich nach dem Bruttoeinkommen, und sie zahlen den Beitragssatz in voller Höhe selbst !

Freiwillig gesetzlich Versicherte: Einige, wie Beamte, Selbständige oder Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze, müssen sich freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag orientiert sich am Bruttoeinkommen, wobei alle wirtschaftlichen Einnahmen einbezogen werden.

Rechenbeispiel für Beamte: Beamte zahlen, sofern keine Zuschüsse gewährt werden, den vollen Beitragssatz. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.300 € sind das 489,30 € im Monat.

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Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Wenn Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können Sie sich in der GKV versichern. Bei höheren Einkommen haben Sie die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

Ein wichtiger Aspekt für Selbstständige in der GKV ist die Beitragsbemessung. Hierfür werden die Einkünfte aus Selbstständigkeit herangezogen, wobei es für Gründer und Existenzgründer in den ersten Jahren oft reduzierte Beiträge gibt.

Rechenbeispiel für Selbständige: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 € zahlen Selbständige 453 € im Monat (14% allgemeiner Beitragssatz und 1,1% Zusatzbeitrag).

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Studentische Krankenversicherung

Studierende haben die Wahl, sich gesetzlich oder privat zu versichern. In der Regel sind Studierende bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern in der GKV versichert, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wenn Sie nicht mehr über Ihre Eltern versichert sind, müssen Sie sich als Studierender selbst versichern. Hierfür bieten die gesetzlichen Krankenkassen oft spezielle Tarife mit reduzierten Beiträgen an. Sie zahlen, in der Regel, einen festgelegten Beitragssatz, der sich am maximalen BAföG-Bedarfssatz orientiert. Der individuelle Zusatzbeitrag kommt ebenfalls hinzu.

Nach dem Erreichen des 25. Lebensjahres ist der Wechsel in den Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen unumgänglich. Hierbei wird ein bundesweit festgelegter Beitrag fällig, der 10,22 Prozent des maximalen BAföG-Bedarfssatzes beträgt, welcher derzeit bei 812 Euro liegt.

Um dies konkret zu verdeutlichen, ergibt sich ein monatlicher Beitrag von 91,92 Euro, inklusive des individuellen Zusatzbeitrags. 

Erreicht ein Student das 30. Lebensjahr, wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer freiwilligen Angelegenheit. In diesem Fall erhöht sich der Beitragssatz auf 14,6 Prozent, und sämtliche Einkünfte fließen in die Berechnung mit ein.

Krankenversicherung für Rentner

Mit dem Rentenantrag werden Rentner automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Dabei tragen sie nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst, während die andere Hälfte von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird, ähnlich wie im Angestelltenverhältnis. Zur Berechnung der Beiträge werden die monatliche Rente und das Einkommen, falls der Rentner nebenbei arbeitet, herangezogen.

Beispiel: Maria, eine Rentnerin mit einer monatlichen Rente von 650 Euro und einem zusätzlichen Einkommen von 450 Euro. Ihr monatlicher Beitrag beläuft sich auf 86,35 Euro, inklusive Pflegeversicherungsbeitrag. Hierbei werden 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes und 0,55 Prozent des Zusatzbeitrages berücksichtigt.

Freiwillig versicherte Rentner haben zudem die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss von der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Dieser beträgt 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag, allerdings nur für den Krankenkassenbeitrag, der auf die gesetzliche Rente entfällt. Der Teil des Krankenkassenbeitrags, der auf andere Einkommensarten entfällt, muss selbst getragen werden.

Wie wählen Sie die beste Krankenkasse aus ?

 Zusatzbeiträge vergleichen

Ein entscheidender Faktor bei der Auswahl Ihrer GKV ist der Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz für die GKV beträgt im Jahr 2023 14,6 Prozent und ist bei allen Krankenkassen gleich. Der Zusatzbeitrag hingegen variiert von Kasse zu Kasse und kann erheblich zur Kostenersparnis beitragen. Ein Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag als Ihre bisherige kann Ihnen mehrere hundert Euro im Jahr einsparen.

Achten Sie auf Zusatzleistungen

Obwohl der Leistungsumfang der GKV größtenteils einheitlich ist, können die Krankenkassen Zusatzleistungen individuell gestalten. Dies bedeutet, dass Sie die Krankenkasse auswählen können, die die attraktivsten Zusatzleistungen für Sie anbietet. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse zur Zahnreinigung oder die Übernahme von Behandlungen mit alternativen Heilmethoden. Vergleichen Sie auch in diesem Bereich, um die beste GKV für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Vergleichen Sie die Leistungen: Überprüfen Sie, ob die Krankenkasse alle Leistungen anbietet, die Sie benötigen. Dies kann von der Krankengymnastik bis zur Unterstützung bei alternativen Heilmethoden reichen.

Kosten und Beitragssätze: Achten Sie auf die Höhe des Zusatzbeitrags und vergleichen Sie die Kosten. Auch der Service und die Erreichbarkeit der Krankenkasse sollten berücksichtigt werden.

Zusatzangebote: Einige Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionskurse an. Überlegen Sie, ob diese für Sie Sinn machen.

Familienfreundlichkeit: Wenn Sie eine Familie haben oder planen, in Zukunft eine zu gründen, achten Sie darauf, ob die Krankenkasse familienfreundliche Leistungen anbietet

Vorgehensweise beim Wechsel der Krankenkasse

Antrag auf Mitgliedschaft stellen: Sobald Sie sich entschieden haben, stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse. Diese übernimmt dann die Kündigung beim alten Versicherer.

Reichen Sie die Mitgliedsbestätigung ein: Geben Sie die Mitgliedsbestätigung beim Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder der Arbeitsagentur ab.

Wichtig: Kündigungsfristen !

  • Ordentliche Kündigung: Bei einer 12-monatigen Mindestmitgliedschaft beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende des Monats.

  • Sonderkündigung: Bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht eine 2-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Monats.

Öffnen Sie ihren Blick für die private Krankenversicherung !

Es lohnt sich ebenfalls, die Option der privaten Krankenversicherung zu prüfen. Je nach individuellen Umständen kann dieses System sinnvoller sein.

zum Ratgeber

Überlegen Sie, ob die private Krankenversicherung für Sie von Vorteil ist. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen oder einen Beamtenstatus innehaben. Hierbei ist es ratsam, sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

Wir sind gerne für Sie da !