Beihilfe - Ratgeber

Inhaltsangabe zum Ratgeber

Die Rolle der privaten Krankenversicherung für Beamte

Als Beamter oder Beamtin genießen Sie bereits eine grundlegende Absicherung durch Ihren Dienstherren, der für die Beihilfe verantwortlich ist. Dennoch, die private Krankenversicherung ist ein entscheidenden Baustein Ihrer Gesundheitsvorsorge. Besonders für Beamte, Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf. Diese Gruppen profitieren von speziellen PKV-Tarifen, die gezielt auf die Ergänzung der Beihilfeleistungen zugeschnitten sind. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Beamte in der PKV oft günstigere Tarife finden, da diese nur die Kosten abdecken müssen, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.

Warum ist die PKV für Beamte sinnvoller als die GKV ?

Im direkten Vergleich erweist sich die PKV als vorteilhafter für Beamte. Ein entscheidender Faktor ist der Zuschuss vom Staat, den Beamte nur in der PKV erhalten. Dadurch werden die Kosten für die Krankenversicherung deutlich reduziert. Zahlreiche Versicherer bieten zudem spezielle Beihilfeergänzungstarife an, die die besonderen Ansprüche von Beamten abdecken.

3 Gründe warum sich die PKV für Beamte lohnt:

Optimale Ergänzung zur Beihilfe

Die PKV bietet in Kombination mit der staatlichen Beihilfe einen umfassenden und oft kostengünstigeren Versicherungsschutz im Vergleich zur GKV. Durch den Abschluss einer PKV, die auf den Ergänzungsbedarf zugeschnitten ist, müssen Beamte nur ihren Eigenanteil tragen.

Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

PKV-Tarife für Beamte sind darauf ausgerichtet, die Lücken der Beihilfe zu schließen. Dies führt zu maßgeschneiderten Lösungen und einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zur GKV. Zusätzlich bietet die PKV oft höherwertige Leistungen, wie freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten und eine bessere Krankenhausunterbringung.

Individuelle Gesundheitsvorsorge

Die PKV erlaubt eine individuellere Gesundheitsvorsorge für Beamte. Durch verschiedene Tarifoptionen können sie ihren Versicherungsschutz an die persönliche Lebenssituation anpassen, von der Basisabsicherung bis zu umfassenden Paketen mit Zusatzleistungen.

Gegenüberstellung: PKV VS GKV

Da Beamte grundsätzlich die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung haben, stellt sich die Frage, welche Option besser geeignet ist. Die Mehrheit der Beamten entscheidet sich für die PKV, da sie hier sicher einen Anspruch auf Beihilfe haben und lediglich die Restkosten versichern müssen.

 

KRITERIUMPRIVATE KRANKENVERSICHERUNG 
Beitrag220–360 € 
KostenberechnungAbhängig vom Alter, Leistungsumfang und Tarifwahl 
KinderMit Beihilfetarif einzeln absichern 
ArztwahlFreie Arztwahl 
MedikamenteVollständige Kostenübernahme 
Zahnersatz50–100 % Kostenübernahme 

 

  GESETZLICHE KRANKENKASSE
  430–445 €
  Abhängig vom Einkommen

  Beitragsfrei in der Familienversicherung
  Arzt mit Kassenzulassung
  Zuzahlung in Höhe von 10 % für rezeptpflichtige Medikamente
  Zuschuss in Höhe von 50 % zur Regelversorgung

Warum die gesetzliche Krankenkasse für Beamte nicht zu empfehlen ist

Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte in den meisten Fällen nicht empfehlenswert, da sie oft nicht beihilfekonform ist. Bund und Länder zahlen keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung, was bedeutet, dass der Restbetrag nur über die private Krankenversicherung versichert werden kann.

Ausnahme: Zuschuss zur GKV für Beamte

In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen, wie das sogenannte „Hamburger Modell“. Hier können Beamte wählen, ob sie die Beihilfe für die PKV nutzen oder einen Zuschuss zur GKV erhalten möchten. Beachten Sie jedoch, dass diese Entscheidung endgültig ist.

Um Ihnen eine detaillierte Übersicht darüber zu geben, in welchen Bundesländern es derzeit einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt, können Sie unten weiterlesen

GKV-Zuschuss

In einigen Bundesländern erhalten Beamte einen „Arbeitgeberanteil“ zur gesetzlichen Krankenversicherung, auch als pauschale Beihilfe bekannt. Dieser Zuschuss variiert je nach Bundesland und kann einen erheblichen Einfluss auf die Wahl der Krankenversicherung haben.

Wahlfreiheit für Beamte: Privat oder gesetzlich versichern?

Beamte haben zu Beginn ihrer Laufbahn die Freiheit zu wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten. Diese Entscheidung ist unabhängig vom Einkommen. Wenn sich Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, zahlen sie in der Regel den vollen Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der Beihilfeanspruch durch den Dienstherrn verringert die tatsächlichen Kosten etwas.

Rechenbeispiel: GKV für Beamte in Brandenburg

  • Einkommen brutto monatlich: 3.500 €
  • 14 % allgemeiner Beitragssatz: 490 €
  • 1,1 % Zusatzbeitrag: 38,50 €
  • Beitrag monatlich: 528,50 € (ohne generellen Arbeitgeberzuschuss)

Beihilfeleistungen je nach Bundesland

In der Regel erhalten Verbeamtete keinen generellen Zuschuss vom Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen in einigen Bundesländern, in denen Beamte einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur GKV erhalten.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte

Weniger Einkommen – weniger Kosten

In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Diese Regelung sorgt dafür, dass Beamte mit geringerem Einkommen auch niedrigere Beiträge zahlen. Im Gegensatz dazu orientiert sich die private Krankenversicherung (PKV) vorrangig am Gesundheitszustand und Alter, unabhängig vom Einkommen. Ein junger Beamter mit einem Einsteigergehalt kann in der GKV deutlich günstigere Beiträge haben als in der PKV.

Keine Probleme bei chronischen Vorerkrankungen

In der GKV spielt es keine Rolle, ob Sie an chronischen Krankheiten leiden oder andere Vorerkrankungen mitbringen. Dies ermöglicht eine fairere Beitragsberechnung. Im Gegensatz dazu könnte in der PKV der Gesundheitszustand entscheidend sein und zu höheren Beiträgen führen. Zum Beispiel könnte ein Beamter mit Diabetes in der GKV gleich behandelt werden wie ein gesunder Kollege, während in der PKV zusätzliche Kosten entstehen könnten.

Kostenerstattung

Freiwillig versicherte Beamte in der GKV müssen bei Arztbesuchen nicht in Vorleistung treten. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten und gegebenenfalls die Medikamentenkosten direkt. Dies erleichtert den Alltag erheblich und bietet finanzielle Entlastung. Ein konkretes Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie benötigen regelmäßige Medikamente. In der GKV müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, diese im Voraus zu bezahlen.

Familie und Ehepartner

Die Familienversicherung ist ein weiterer Vorteil der GKV. Im Gegensatz dazu erfordert die PKV für jedes Kind einen separaten Tarif. Obwohl Beamtenkinder 80 Prozent Beihilfe erhalten, können die Tarife in kinderreichen Familien trotzdem teuer werden. In der GKV hingegen fallen keine zusätzlichen Beiträge für Kinder an. Beispielhaft sei hier die Situation einer Familie mit drei Kindern genannt: In der GKV sind alle Familienmitglieder in einem Beitrag inkludiert, während in der PKV separate Tarife für jedes Kind abgeschlossen werden müssten.

Einfacher Wechsel zu anderem Anbieter

Der Wechsel innerhalb der GKV gestaltet sich meist unkomplizierter als in der PKV. Gesetzlich Versicherte können alle 1,5 Jahre ohne großen Aufwand zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn diese günstigere Konditionen bietet. Im Gegensatz dazu ist ein Anbieterwechsel in der PKV oft mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden, was Zeit und Mühe kostet. Ein praktisches Beispiel: Wenn Sie feststellen, dass eine andere Krankenkasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag hat, können Sie in der GKV einfach wechseln, ohne bürokratische Hürden überwinden zu müssen.

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte

Höhe der Kosten und fehlender Zuschuss

Der größte Nachteil der GKV im Vergleich zur PKV sind die fehlenden Zuschüsse. Beamte in der GKV erhalten weder Beihilfe noch den Arbeitgeberanteil zur GKV, sodass sie den Krankenkassenbeitrag komplett selbst tragen müssen. Ausnahmen gibt es derzeit nur in wenigen Bundesländern. Zusätzlich ist der Beitrag einkommensabhängig. Das bedeutet, dass Beamte mit höherem Einkommen auch höhere Beiträge zahlen, allerdings nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 59.850 Euro im Jahr 2023. Hier ein konkretes Beispiel: Ein Beamter mit einem höheren Einkommen muss mehr in die GKV einzahlen, ohne jedoch zusätzliche Zuschüsse zu erhalten.

Keine vorteilhaften Gesundheitsleistungen

Ein weiterer Nachteil ist, dass Staatsdiener in der GKV nicht von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung profitieren, wie zum Beispiel kurze Wartezeiten bei der Terminvergabe, ein breiteres Leistungsangebot und die Möglichkeit, vom leitenden Arzt oder einem Wahlarzt behandelt zu werden. Dies kann insbesondere bei komplexeren gesundheitlichen Problemen relevant sein. Beispielhaft sei die Situation eines Beamten genannt, der aufgrund einer nicht akuten, aber dennoch ernsthaften Erkrankung schneller eine spezialisierte Behandlung benötigt. In der PKV könnte er schneller auf einen Spezialisten zugreifen und so potenzielle Gesundheitsrisiken minimieren.

Beihilfeleistungen je nach Bundesland: Eine individuelle Betrachtung

Die Beihilfeleistungen für Beamte sind keineswegs einheitlich geregelt, sondern variieren erheblich von Bundesland zu Bundesland. Ein interessantes Phänomen ist, dass einige Leistungen beihilfefähig sind, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden. Hierzu zählen beispielsweise Zuschüsse zu Sehhilfen oder zum Zahnersatz. Damit Sie sich in dem Dschungel der Regelungen zurechtfinden, empfehlen wir Ihnen einen genauen Blick in die Beihilfevorschriften Ihres jeweiligen Bundeslandes.

Besonderheiten der Bundesländer in Sachen Arbeitgeberzuschuss

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt, sind die Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss. Normalerweise erhalten Beamte keinen Anteil vom Arbeitgeber auf ihre GKV-Beiträge. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet sind. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand zu dieser Thematik in den einzelnen Bundesländern.

Bundesland | Derzeitiger Stand zum Zuschuss

  • Baden-Württemberg | Nicht bekannt
  • Bayern | Nicht bekannt
  • Berlin | Zuschuss
  • Brandenburg | Zuschuss
  • Bremen | Zuschuss
  • Hamburg | Zuschuss
  • Hessen | Zuschuss
  • Mecklenburg-Vorpommern | Eventuell
  • Niedersachsen | Nicht bekannt
  • Nordrhein-Westfalen | Nicht geplant
  • Rheinland-Pfalz | Nicht bekannt
  • Saarland | Nicht bekannt
  • Sachsen | Eventuell
  • Sachsen-Anhalt | Nicht bekannt
  • Schleswig-Holstein | Eventuell
  • Thüringen | Zuschuss

Hier sehen Sie, dass die Regelungen stark variieren. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Thüringen erhalten Beamte aktuell einen Zuschuss vom Arbeitgeber. In anderen Bundesländern ist der Stand nicht bekannt oder es sind eventuelle Entwicklungen zu erwarten.

Bürger­versicherung in Hamburg als wegweisendes Modell

Hamburg hat im Jahr 2018 als erstes Bundesland eine Bürger­versicherung eingeführt, die speziell für junge Beamte unter 55 Jahren gilt. Diese haben nun die Freiheit, sich entweder freiwillig gesetzlich zu versichern oder privat. Im Falle der Entscheidung für die GKV erhalten die Beamten anstelle der Beihilfe den Arbeitgeberanteil ihres Dienstherrn als Pauschale. Das Ziel hinter dieser Einführung ist es, mehr Gerechtigkeit in der medizinischen Versorgung zu schaffen. Alle Versicherten profitieren in der Bürger­versicherung von den gleichen Leistungen der Krankenkasse, unabhängig von ihrem Stand.

Sonderregelung in Hessen nach dem Sachleistungsprinzip

Eine weitere interessante Sonderregelung im Bereich Beihilfe existiert in Hessen. Hier gilt der Zuschuss nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die ihren Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen, Beihilfe für Leistungen erhalten, die die GKV bereits übernommen hat. Der Betrag richtet sich dabei nach den gezahlten Versicherungsbeiträgen der Staatsdiener.

Pauschale Beihilfe in Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen

Zum 01.01.2020 haben auch vier weitere Bundesländer eine pauschale Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter eingeführt, die sich freiwillig gesetzlich versichern. Die pauschale Beihilfe des Dienstherren zum GKV-Beitrag beträgt 50 Prozent. Beamtenanwärter sollen nun aktiv danach gefragt werden, ob sie sich freiwillig gesetzlich mit der pauschalen Beihilfe oder privat mit der individuellen Beihilfe versichern möchten.

Wer ist Beihilfeberechtigt ?

Die Beihilfeberechtigung erstreckt sich auf verschiedene Personengruppen:

  • Beamte auf Lebenszeit
  • Beamtenanwärter
  • Beamte auf Widerruf/Probe
  • Richter
  • Ehe-/Lebenspartner (mit Einkünften unter 20.000 € im Jahr) und Kinder von beihilfeberechtigten Personen
  • Versorgungsempfänger (pensionierte Beamte, ehemalige Richter, Soldaten und Hinterbliebene)

Beihilfesätze: So hoch ist die Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Bemessungssatz und variiert je nach Personengruppe:

Der Familienzuschlag, der die Höhe des Bemessungssatzes beeinflusst, richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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Beihilfeberechtigte Person ohne Kinder oder mit 1 Kind: 50%

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Beihilfeberechtigte Person mit 2 oder mehr im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kindern: 70%

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Berücksichtigungsfähige Person (Ehepartner): 70%

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Jedes im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kind: 80%

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Empfänger von Versorgungsbezügen (z. B. Beamte im Ruhestand): 70%

Wofür wird die Beihilfe genau gezahlt?

Gemäß § 6 BBhV sind nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig. Hierbei müssen es sich um wissenschaftlich anerkannte Behandlungen handeln, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Das bedeutet, dass Beihilfe für alle durch einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten verbrauchten und verschriebenen Arzneimittel sowie Verbandsmaterialien gezahlt wird.

Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen: Andere Aufwendungen sind ausnahmsweise beihilfefähig, soweit diese Verordnung die Beihilfefähigkeit vorsieht (§ 6 BBhV).

Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie benötigen eine Zahnbehandlung. Die Beihilfe würde die notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Kosten gemäß der GOÄ abdecken. Falls zusätzliche Leistungen notwendig sind, sollten Sie prüfen, ob diese unter die Ausnahmeregelungen fallen.

Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich

Trotz einer grundlegenden Rahmengebung durch die Bundes-Beihilfeverordnung orientieren sich die Länder an eigenen Verordnungen. Unterschiede können sich beispielsweise bei Krankenhaus-Wahlleistungen oder der Begrenzung von Beihilfeausgaben zeigen.

Die Absicherung von Ehepartnern und Kindern: Beihilfe für die Familie

Ehepartner und Kinder von Beamten haben das Privileg, ebenfalls Beihilfe zu erhalten. Dies ermöglicht es ihnen, sich privat zu versichern und von den attraktiven Konditionen der PKV zu profitieren. Ein besonders lukrativer Aspekt ist der höhere Beihilfesatz von etwa 70 bis 80 Prozent für Angehörige von Beamten. Dies trägt dazu bei, dass die Beiträge für die PKV vergleichsweise niedrig ausfallen.

Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen für den Bezug der Beihilfe durch Angehörige. Diese erhalten den erhöhten Beihilfesatz nur, wenn sie über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügen und nicht gesetzlich krankenversichert sind. Die Einkommensgrenze wurde 2021 auf 20.000 Euro im Jahr angehoben. Es ist daher ratsam, dass Ehepartner vor Abschluss einer PKV überprüfen, ob sie diese Einkommensgrenze einhalten und sich somit von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien können.

Beamtenkinder: 80 Prozent Beihilfe

Kinder von beihilfeberechtigten Personen haben den höchsten Beihilfeanspruch von beeindruckenden 80 Prozent. Diese „Beamtenkinder“ stehen vor der Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV zu Beginn ihres Studiums. Viele entscheiden sich aufgrund der attraktiven Konditionen für die private Absicherung. Bis zu ihrem 25. Lebensjahr sind sie beihilfeberechtigt und profitieren von äußerst niedrigen PKV-Beiträgen während ihrer Studienzeit.

PKV während der Elternzeit

Selbst während der Elternzeit erhalten Beamte weiterhin Beihilfe. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe dieser Zuschüsse hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Bundesland, der Dienstherr, die Besoldungsgruppe und der Bezug von Elterngeld. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen zur Beihilfe während der Elternzeit durch die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) festgelegt werden und in den Bundesländern variieren.

Die Kosten der PKV für Beamte: Bemessungssatz und Rechenbeispiele

Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamte sind eng mit dem Bemessungssatz verbunden. Je höher der Bemessungssatz, desto günstiger gestaltet sich der PKV-Tarif. Dies liegt daran, dass sich die Lücke, die durch die PKV abgedeckt werden muss, mit einem höheren Beihilfeanspruch verkleinert.

Rechenbeispiele für unterschiedliche Lebenssituationen:

Musterkunde 1

  • Eintrittsalter: 31 Jahre
  • Beamtenstatus: auf Lebenszeit
  • Familienstand: ledig
  • Kinder: keine Kinder

Beihilfe Satz

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Basis-Tarif

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Premium-Tarif

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Musterkunde 2

  • Eintrittsalter: 42 Jahre
  • Beamtenstatus: auf Lebenszeit
  • Familienstand: verheiratet
  • Kinder: 2 Kinder

Beihilfe Satz

0 %

Basis-Tarif

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Premium-Tarif

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Wichtige Leistungen für Beamte

Wahlärztliche Behandlung

Eine erstklassige PKV ermöglicht Ihnen die freie Arztwahl und den Zugang zu spezialisierten Behandlungen durch Chefärzte im Krankenhaus. Dadurch erhalten Sie die bestmögliche medizinische Versorgung.

Zahnersatz und Zahnbehandlungen:

Über die Grundversorgung hinausgehende Zahnbehandlungen sowie hochwertiger Zahnersatz sind essenzielle Leistungen, die eine gute PKV für Beamte abdecken sollte. Dies gewährleistet eine umfassende zahnärztliche Versorgung.

Heilpraktiker-Leistungen:

Erstattungen für alternative Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden, sind ein weiterer wichtiger Bestandteil einer qualitativen PKV.

Lücken mit Beihilfeergänzungstarifen schließen:

Beihilfeergänzungstarife, auch Prozentualtarife genannt, schließen die Kostenlücke bei Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise übernimmt. Ein praktisches Beispiel hierfür ist der Bereich der Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

So funktioniert die Kostenerstattung für Beamte

Nach Erhalt der Arztrechnung begleichen Sie diese zunächst selbst. Anschließend reichen Sie eine Ausführung der Rechnung sowohl bei Ihrer privaten Krankenversicherung als auch beim Beihilfeträger ein. Die Kosten der ärztlichen Leistungen werden dann anteilig von Versicherung und Dienstherr übernommen.

Worauf Sie als Beamter achten sollten

Fehler die Sie vermeiden sollten

Beihilfeergänzungstarife

Warum ein Beihilfeergänzungstarif?

Beihilfeergänzungstarife sind eine sinnvolle Ergänzung für Beamte, um jene Krankheitskosten abzusichern, die nicht vollständig von der Beihilfe oder der eigenen PKV übernommen werden. Auch wenn die Beihilfe einen Teil der medizinischen Kosten deckt, bleibt den Beihilfeberechtigten oft ein Eigenanteil. Diesen Eigenanteil können Sie durch einen zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif in Ihrer privaten Krankenversicherung abdecken. In der Theorie sollen so alle Kosten gedeckt sein.

Leistungslücken bei Beihilfe und PKV

Beihilfe und der ergänzende PKV-Vertrag haben nicht immer den gleichen Leistungsumfang, was zu Leistungslücken führen kann. Die Beihilfeverordnung regelt, welche Kosten übernommen werden, und zeigt, an welchen Stellen Lücken entstehen können. Die zukünftige Änderbarkeit der Verordnung bringt Unsicherheit mit sich, da weitere Leistungen gestrichen werden könnten. Typische Leistungsbereiche mit Lücken sind Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Kontaktlinsen, Kuren, Zahnersatz und Reha-Maßnahmen.

Beihilfeergänzungstarif als Lösung

Zum Beispiel können Zahnbehandlungen, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, ambulante Aufwendungen, Auslandsreisekrankenversicherung sowie Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung abgedeckt werden.

Wahl des Beihilfeergänzungstarifs

Bei der Wahl des Beihilfeergänzungstarifs ist zu beachten, dass der Anbieter nicht frei gewählt werden kann. Sie müssen den Tarif beim gleichen Anbieter abschließen, bei dem Sie auch privat versichert sind. Achten Sie also schon bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung auf die angebotenen Beihilfeergänzungstarife !!

Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs im Detail

Die Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs variieren je nach Tarif. Typischerweise werden Kosten für Zahnbehandlungen, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, ambulante Aufwendungen, Auslandsreisekrankenversicherung und Wahlleistungen übernommen. Diese Leistungen können je nach Tarif unterschiedlich gestaltet sein !

Praxisbeispiel: Kostenübernahme bei Zahnersatz

Angenommen, Sie benötigen Zahnersatz im Wert von 3.600 Euro. Die Beihilfe deckt theoretisch 50 Prozent ab, aber aufgrund von Kürzungen im Bereich Zahnersatz werden nur 40 Prozent erstattet. Die PKV übernimmt 80 Prozent, und der Beihilfeergänzungstarif trägt 288 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt somit 0 Euro.

Kosten des Beihilfeergänzungstarifs

Die Kosten für einen Beihilfeergänzungstarif sind im Vergleich zu den potenziellen Krankheitskosten überschaubar. Für einen 35-jährigen Beamten im Bereich Einzelzimmer und Chefarztbehandlung belaufen sich die monatlichen Kosten auf 10 bis 20 Euro. Diese Kosten kommen zu den Kosten der PKV für Beamte hinzu.

Die genauen Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter das Alter bei Versicherungsbeginn, Vorerkrankungen, die abgedeckten Leistungen und die konkrete Beihilfeverordnung. Ältere Versicherungsnehmer zahlen in der Regel mehr, und die Kosten steigen mit dem Alter etwas an.

Beihilfeergänzungstarife im Test:

Eine weitere wertvolle Orientierungshilfe bieten unabhängige Testberichte. Stiftung Warentest hat beispielsweise im Juli 2016 letztmals Beihilfeergänzungstarife für Beamte auf ihr Preis-Leistungs-Verhältnis überprüft. Insgesamt wurden 53 Tarife getestet, wobei ein 35-jähriger Beamter als Modellkunde diente. Der Test gibt Aufschluss darüber, welche Zuschüsse durch die Ergänzungstarife erwartet werden können und ob der Abschluss eines solchen Vertrags lohnenswert ist.

Sehr gerne sind wir für Sie da: