Dienstunfähigkeit - Ratgeber
Inhaltsangabe zum Ratgeber
Dienstunfähigkeit – Eine umfassende Übersicht
Wenn Sie als Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen, sprechen wir von Dienstunfähigkeit. Dieser Status muss von einem Arzt, Truppenarzt oder Amtsarzt bestätigt werden. Sobald die ärztliche Feststellung der Dienstunfähigkeit vorliegt, wird Ihr Dienstherr Sie dienstunfähig erklären und in den Ruhestand versetzen.
Sie fragen sich möglicherweise, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung in einem solchen Fall nicht ausreichend wäre. Tatsächlich ist die Dienstunfähigkeit nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ! Dies mag jetzt etwas komisch klingen aber im Grunde gibt es keine eigenständige „Dienstunfähigkeitsversicherung“. Stattdessen handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird dennoch oft von einer „Dienstunfähigkeitsversicherung“ gesprochen.
Was genau ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ?
Wenn Sie dienstunfähig geschrieben werden, erhalten Sie höchstwahrscheinlich Ihr Ruhegehalt, vorausgesetzt, Sie waren mindestens 60 Monate im Beamtenverhältnis tätig.
In einem solchen Fall könnte Ihnen auch eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringen. Dennoch ist eine Dienstunfähigkeitsklausel in der Versicherungspolice äußerst empfehlenswert. Warum? Weil sie Ihnen eine schnellere Leistungszusage im Falle der Dienstunfähigkeit ermöglicht.
Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Beamter aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Es bedarf einer ärztlichen Bescheinigung durch den Truppenarzt oder Amtsarzt, um als dienstunfähig eingestuft zu werden. Bei Feststellung der Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegehalt.
Im Vergleich dazu tritt Berufsunfähigkeit ein, wenn eine Person aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Beamte benötigen daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel, die sicherstellt, dass im Falle der Dienstunfähigkeit die vereinbarten Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Wenn Ihr Dienstherr Sie dienstunfähig erklärt, wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel in der Regel nicht erneut prüfen, ob Sie auch tatsächlich berufsunfähig im Sinne der Definition sind. Die Versicherungsgesellschaft orientiert sich dann an der Entscheidung des Dienstherrn und zahlt die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente (entspricht der Berufsunfähigkeitsrente) in voller Höhe aus.
WICHTIG !
Allerdings gibt es in der Praxis auch einige Schlupflöcher, auf die Sie achten sollten. Auf dem Markt finden sich nämlich sowohl echte Dienstunfähigkeitsklauseln als auch solche, die nur auf den ersten Blick so aussehen.
Die Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die Echte Dienstunfähigkeitsklausel, auch als vollständige Dienstunfähigkeitsklausel bezeichnet, ist die günstigste Option für Beamte. Sie tritt in Kraft, wenn ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird. Diese Klausel gewährleistet, dass die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit betrachtet wird. Wenn im Vertrag die Klausel „Bei Bundes- oder Landesbeamten der Bundesrepublik Deutschland gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“ oder eine ähnliche Formulierung zu finden ist, handelt es sich um eine Echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Die Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Im Gegensatz zur Echten Dienstunfähigkeitsklausel ist die Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel weniger umfassend. Diese Klausel tritt in Kraft, wenn Beamte auf Zeit oder Anwärter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass sie im Falle der Dienstunfähigkeit im Vergleich zu Lebenszeitbeamten weniger abgesichert sind. Eine Klausel wie „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit“ deutet auf eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel hin.
Die Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Die Unechte Dienstunfähigkeitsklausel ist nicht empfehlenswert. Sie besagt, dass die Berufsunfähigkeit nach den allgemeinen Sätzen und Richtlinien beurteilt wird, wenn ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Da die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass jemand dienstunfähig als berufsunfähig wird, kann sich dies im erheblichen Maße Nachteilig auswirken.
Sollten Sie bereits eine „Dienstunfähigkeitsversicherung“ abgeschlossen haben wäre es durchaus sinnvoll, zu prüfen, welche Art von Klausel Sie in Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart haben.
Zur optimalen Dienstunfähigkeitsversicherung, mit unserer Unterstützung und Beratung !
Ihr Angebot wird von uns für Sie innerhalb der nächsten 24 Stunden erstellt !
Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung
Ob Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Das durchschnittliche Ruhegehalt liegt bei etwa 1740 € im Jahr 2021. Eine zusätzliche Absicherung von rund 1000 € als Dienstunfähigkeitsrente kann Beamten helfen, finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, besonders wenn sie ihren Lebensstandard beibehalten möchten.
Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Beruf, Ihren Hobbys, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Alter und der Vertragslaufzeit. Je gefährlicher Ihr Beruf oder Ihre Hobbys sind, je schlechter oder besser Ihr Gesundheitszustand ist, je jünger oder älter Sie sind und je länger oder kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto höher oder niedriger wird Ihr Beitrag sein.
Es gibt viele Aspekte und Feinheiten bei Dienstunfähigkeitsklauseln. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten können Sie sehr gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
Kündigung eines Dienstunfähigkeitsversicherungsvertrags
Ja, Sie können einen solchen Vertrag jederzeit kündigen. Beachten Sie jedoch, dass damit auch Ihr Versicherungsschutz sofort erlischt.
Entscheidungsfindung: Brauche ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung ?
Die Entscheidung, ob Sie zusätzlich zur Ruhestandsversorgung eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Lebensstil ab. Das durchschnittliche Ruhegehalt beträgt etwa 1740 €, was für einen minimalistischen Lebensstil ausreichen könnte. Jedoch ist es für Beamte, die ihren gewohnten Lebensstil beibehalten wollen, ratsam, eine zusätzliche Absicherung von etwa 1000 € in Betracht zu ziehen.