Hausratversicherung-Ratgeber

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Inhaltsangabe zum Hausratversicherung-Ratgeber

Was bedeutet "Hausrat" ?

Bildlich gesprochen: Als Hausrat werden alle Gegenstände und Sachen definiert, welche aus dem Haus fallen würden, würden Sie es auf den Kopf stellen und kräftig schütteln. Alles was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, wird als Hausrat gekennzeichnet. Ihr Hausrat sollte im besten Fall zum Wiederbeschaffungswert, also zum Neupreis versichert sein oder werden. Es sollte 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert sein, denn dann gilt der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Hierzu später mehr.

Welche Ereignisse sollten in der Hausratversicherung "versichert" sein ?

Hausratversicherung-Ratgeber: Feuer

Für Brandschäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, elektrischen Geräten oder Wertgegenständen kommt eine Hausratversicherung auf. Sie deckt im Schadensfall nicht nur den Zeitwert, sondern ersetzt die Schäden auch zum Neuwert der jeweiligen Objekte. Darüber hinaus übernimmt sie zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Brandschaden.

Falls Fachleute für die Beseitigung des Brandschadens, Rußentfernung oder die Entsorgung von Schutt benötigt werden, werden diese Kosten von der Versicherung getragen.

Wenn eine Unterbringung im Hotel erforderlich ist, weil das Haus oder die Wohnung aufgrund der Brandschäden unbewohnbar geworden ist, übernimmt die Hausratversicherung ebenfalls die Kosten. Ebenso werden Kosten für den Austausch oder Ersatz von Schlössern sowie Reparaturmaßnahmen am Hausrat von der Hausratversicherung übernommen, sodass Betroffene nicht aus eigener Tasche zahlen müssen.

Es ist wichtig, dass der Versicherungsumfang immer dem Wert des Hausrats entspricht. Wenn der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, wird der Schaden nicht vollständig erstattet. Im Falle eines Umzugs sind normalerweise sowohl die alte als auch die neue Wohnung sowie deren Hausrat versichert.

Hausratversicherung-Ratgeber: Leitungswasser

Bei einem Leitungswasserschaden (Falls zum Beispiel kalkhaltiges Wasser oder Frost Ihre Leitungen beschädigen) werden Schäden an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und anderen beweglichen Gegenständen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus abgedeckt. Die Hausratversicherung erstattet Ihnen die entstandenen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände.

Hausratversicherung-Ratgeber: Sturm / Hagel

Bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und Hagelschäden ist die Sturmversicherung zur Stelle. Sie deckt Schäden und auch mögliche Folgeschäden an Ihren Hausratgegenständen ab.

Hausratversicherung-Ratgeber: Elementar

Die Elementarversicherung bietet Schutz vor Schäden, die durch spezifische Naturkatastrophen verursacht werden. 

Beispiel: Hochwasser, Überschwemmungen, Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsche. Bei Eintritt solcher Schadensereignisse übernimmt die Elementarversicherung entweder die Kosten für Reparaturen oder erstattet den Wert der zerstörten Gegenstände zum aktuellen Wiederbeschaffungswert.

Sie haben somit die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz gezielt zu erweitern und sich gegen diese naturbedingten Gefahren abzusichern.

Gerade in Regionen, in denen Naturkatastrophen häufiger auftreten oder ein erhöhtes Risiko besteht, ist der Abschluss einer Elementarversicherung ziemlich wichtig.

Hausratversicherung-Ratgeber: Einbruch / Diebstahl / Vandalismus

Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruch, einschließlich gestohlener Gegenstände, Raub oder Vandalismus ab.

weitere sinnvolle Zusatzbausteine

  1. Kosten für alternative Unterbringung im Schadenfall (z.B. Hotelkosten)
  2. Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser aus Schwimmbecken
  3. Überspannungsschäden durch Blitz
  4. Einschluss von Nutzwärmeschäden bei Brandschäden
  5. Schäden durch Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper
  6. Schäden durch Anprall von Schienen- oder Straßenfahrzeugen (nicht betrieben durch Versicherungsnehmer)
  7. Frost- und Bruchschäden an Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
  8. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
  9. Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern und Schutzgittern durch unbefugte Dritte
  10. Erstattung der Sachverständigenkosten für Schäden über 25.000 €

Hausratversicherung-Ratgeber: Tipp

Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif grobe Fahrlässigkeit beinhaltet ! Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckungsumfänge und Leistungen der einzelnen Bausteine variieren können. Daher ist es ratsam, die genauen Bedingungen und Konditionen der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Schutz im Falle eines Schadens gewährleistet ist. Prüfen Sie hier Ihre Verträge kostenlos ! Gleich hier !

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Hausratversicherung-Ratgeber: Fälle in denen die Versicherung Ihre Leistung verweigert

Brand: – Die enthaltene Feuerversicherung zahlt nicht bei Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die Sie bewusst anzünden. Wenn Sie absichtlich ein Lagerfeuer im Garten entfachen und es außer Kontrolle gerät und Ihr Haus und Hausrat beschädigt, könnte die Feuerversicherung den Schaden nicht abdecken. In ausgewählten Tarifen, lassen sich die genannten Gefahren gegen Aufpreis mitversichern ! Wir möchten nur darauf Hinweisen, dass in den meisten Policen diese Gefahren von der Versicherung ausgeschlossen sind ! Wir prüfen Ihre Verträge kostenlos ! Gleich hier !

Sturmstärke: – Ihre Sturmversicherung zahlt nicht, wenn sich die Schäden bei einer Sturmstärke unter 8 ereignet haben. 

Fenster: – Eine Sturmversicherung springt nicht ein, falls offene oder undichte Fenster zu Schäden führen.

Wasser: – Die Leitungswasserversicherung in der Hausratversicherung kommt nicht für Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau auf. Auch Wasser, das aus einem Aquarium ausgelaufen ist, zählt nicht als Leitungswasser und entstandene Schäden wären hier nicht über die Hausratversicherung versichert. Ein weiteres Beispiel: Wenn ein nahegelegener Fluss über die Ufer tritt und Ihr Haus überflutet, wären die dadurch entstandenen Schäden nicht durch die Hausratversicherung versichert. Es sei denn sie hätten den Baustein „Elementar“ mitversichert. (Dafür bedarf es den Einschluss einer Elementarversicherung !)

Fahrlässigkeit: Wie oben schon erwähnt, sollten Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgesichert sein. Beispiel: Sie lassen eine Kerze unbeaufsichtigt brennen, es kommt zu einem Sengschaden oder sogar einem Brand. Oder sie vergessen ausreichend zu heizen und ein Wasserrohr geht zu Bruch. Bestenfalls ist grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert, in den meisten Tarifen ist sie jedoch auf ein paar wenige tausend Euro begrenzt, was aber auch schon gut ist. Es brennt ja nicht immer gleich das ganze Haus ab, trotzdem wäre es besser, die vollständige Versicherungssumme im Falle einer groben fahrlässigen Handlung zu haben. Gerade wenn Kinder im Haushalt leben. Wenn Sie grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben möchten, müssen Sie den entsprechenden Tarif wählen – dieser Einschluss wäre definitiv empfehlenswert.

Krieg: – Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung ebenfalls nicht.

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Hausratversicherung-Ratgeber: WICHTIG! Keine Änderungen ohne Zustimmung der Versicherung !

Bevor Sie Reparaturen oder Renovierungen vornehmen, ist es essenziell, die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen bzw. abzuwarten. Warum? Indem Sie die Versicherung in den Prozess einbeziehen, stellen Sie sicher, dass alle Schäden ordnungsgemäß dokumentiert und bewertet werden. Dies gewährleistet, dass Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten und finanzielle Unterstützung für die notwendigen Reparaturarbeiten bekommen. 

Eigenmächtige Veränderungen am und im Haus ohne Zustimmung der Versicherung können zu unerwarteten Überraschungen führen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung später Schwierigkeiten hat, den Schaden nicht vollumfänglich zu beurteilen. Dies kann zu unerwarteten Leistungskürzungen führen.

Wer sollte eine Hausratversicherung abschließen ?

Obwohl es in Deutschland keine Pflicht zur Hausratversicherung gibt, ist sie für jeden sinnvoll, der eine eigene, wenn auch nur kleine, Wohnung unterhält. Ihr Hab und Gut ist eine bedeutende Investition, und die Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Katastrophen im Schadensfall. Basis Tarife gibt es schon ab 3,00 € monatlich (bei kleinen Wohnungen bis 100 qm).

Hausratversicherung-Ratgeber: Was kostet eine Hausratversicherung ?

Die Kosten für eine Hausratversicherung variieren je nach Wohnfläche und Versicherungssumme. Es lohnt sich, die Tarife regelmäßig zu vergleichen und zu prüfen, ob günstigere Alternativen verfügbar sind. Beachten Sie jedoch, dass preiswerte Tarife oft wichtige Absicherungen ausschließen. Daher ist es ratsam, die Leistungen zu vergleichen und dann nach einem ausgewogenen Tarif zu suchen.

Weitere mögliche Einschlüsse

Richtig gute Hausrattarife bieten ein noch breiteres Leistungsspektrum für wenige Euro Mehrbeitrag.

Außenversicherung in der Hausratversicherung

Bei der Außenversicherung ist Ihr Hausrat auf Reisen, z. B. bei einem Einbruch im Hotelzimmer, versichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, hier gibt es jedoch Begrenzungen bei der Schadenhöhe und bei der Reisedauer, dies ist aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Wertsachen in der Hausratversicherung

Für Wertsachen (z. B. Bargeld und Schmuck) gelten geringere Versicherungssummen. Sie sind jedoch bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert, wenn gewünscht. Achten und prüfen Sie, welche Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Ihrem Vertrag vereinbart sind.

Fahrradklausel in der Hausratversicherung

Ihr Fahrrad zählt ganz normal zum Hausratbestand. Wenn es also aus dem abgeschlossenen Keller gestohlen wird, ist dieser Fall ganz normal versichert.

Haben Sie keine Fahrradklausel vereinbart und es wird Ihnen außerhalb der Wohnung oder Ihrem Keller gestohlen, weil Sie beispielsweise mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, gehen Sie leer aus und müssen für den entstandenen Schaden selbst aufkommen oder eben laufen. Sie erhalten auf jeden Fall dann keine Entschädigung.

Um Ihr Fahrrad dennoch abzusichern, benötigen Sie eine Fahrradklausel. Achten Sie darauf, den Gesamtwert Ihrer Fahrräder abzusichern.

Ganz wichtig!: Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz in Ihrem Tarif rund um die Uhr gilt. Manchmal gibt es einen Ausschluss für die sonnenlosen Stunden !

Noch viel wichtiger: Das Fahrrad bitte stets abschließen! Ihr Versicherer wird wahrscheinlich nicht leisten!!!

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Fahrradversicherung ( die wahrscheinlich bessere Alternative) !!

Glasversicherung

Was versichert eine zusätzliche Glasversicherung?

  • Fenster
  • Kochfelder (Glaskeramik-Kochfeld, Induktionskochfeld als Beispiel)
  • Glastische
  • Duschtrennwände
  • Spiegel

Wichtig! Es ist nur der Glasbruch versichert. Kratzer, etc. sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen !

Wieso ist auch die Gebäudeverglasung abgesichert ? Die Gebäudeversicherung kommt für Glasschäden leider nicht auf. Auch wenn Sie Mieter sind: Ob Duschtrennwände oder Glasscheiben, die durch die Fremdeinwirkung zu Bruch gehen sind durch ihre Haftpflicht als Mieter NICHT erstattungspflichtig, dazu braucht es die Glasversicherung ! Die wenigsten sind für diesen Fall versichert obwohl eine Glasversicherung mit ca. 3 Euro monatlich nicht teuer ist !

Best-Leistungs-Garantie

Wenn Sie auf Qualität Ihres Tarifs besonders viel Wert legen, sollte dieser eine Best-Leistungs-Garantie enthalten. Das bedeutet, dass für einen Schaden, der normalerweise nicht in Ihrem Tarif als versichert gilt, trotzdem geleistet wird, wenn Sie nachweisen können, dass dieser Schaden bei einem anderen Versicherer standardmäßig versichert ist.

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Hausratversicherung-Ratgeber: Kündigung und Wechsel

Kündigungsfristen und -bedingungen: Die Kündigungsfrist für eine Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Monate, kann jedoch je nach Vertragslaufzeit variieren. Wurde die Hausratversicherung beispielsweise für ein Jahr abgeschlossen, erfolgt die Kündigung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Wird keine Kündigung vorgenommen, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch außerordentliche Kündigungsgründe. So haben nach mehreren Schadensfällen innerhalb von zwölf Monaten sowohl der Versicherer als auch der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Vorgehen beim Wechsel der Versicherung

Beim Wechsel der Hausratversicherung ist es wichtig, dass der Wechsel vom alten zum neuen Anbieter nahtlos erfolgt. Daher sollten Wechselwillige frühzeitig mit der Suche nach einem neuen Anbieter beginnen. Nur wenn nahtlos gewechselt wird (z.B. alter Vertrag endet am 31. Dezember, neuer Vertrag beginnt am 1. Januar), übernimmt auch der neue Versicherer Schadenfälle, die zeitlich noch dem alten Anbieter zuzuordnen sind. Nur bei einem nahtlosen Wechsel entstehen für den Versicherten keine Nachteile. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, achten Sie auf die Kündigungsfristen. Wenn Sie Ihren Versicherungsanbieter wechseln möchten, suchen Sie vor der Kündigung des alten Vertrags nach einem neuen Vertrag. So vermeiden Sie eine Lücke in der Versicherungszeit und können Wartezeiten anrechnen lassen.

Berücksichtigung laufender Schadenfälle

Sie können auch dann eine Hausratversicherung abschließen, wenn Sie aktuell einen laufenden Schadenfall haben. Dies hilft Ihnen jedoch nicht bei dem laufenden Fall. Hierfür ist Ihr bisheriger Versicherer zuständig.

Hausratversicherung-Ratgeber: im Schadenfall richtig reagieren !

Im Falle eines Schadens kommt es bei der Hausratversicherung häufig zu Auseinandersetzungen bezüglich der Regulierung.

Die Schäden an Gegenständen sollten sorgfältig dokumentiert werden, indem Sie Fotos machen und einen schriftlichen Bericht verfassen. Auch das Hinzuziehen von Zeugen kann von Vorteil sein. Zudem sollten Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer melden, der wahrscheinlich einen eigenen Sachverständigen entsenden wird.

Darüber hinaus ist es wichtig, sofort Notmaßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise, bei Leitungswasserschäden den Hauptwasserhahn abzudrehen. Beachten Sie jedoch, dass Reparaturen eigenständig nicht durchgeführt werden sollten.

Sollten Sie Schäden vor der Erstellung des Gutachtens beheben müssen, um die Wohnung bewohnbar zu machen, empfehle ich Ihnen dringend, dies mit Ihrem Versicherer abzusprechen. Dokumentieren Sie zudem, wie Sie die Schäden beheben, und bewahren Sie die entsprechenden Rechnungen von Handwerkern auf. Gleiches gilt, wenn Sie beschädigte Teile entsorgen müssen.

Hausratversicherung-Ratgeber: Sehr gerne sind wir für Sie da !