Fugenschäden in der Gebäudeversicherung – was Hausbesitzer wissen sollten

Warum Fugenschäden so relevant sind

Fugenschäden in der Gebäudeversicherung. gerissene Silikonfuge

Stellen Sie sich vor: Nach dem Duschen bildet sich plötzlich ein dunkler Fleck an der Wand neben der Dusche. Erst denkt man, es sei nur Feuchtigkeit vom Wasserdampf. Doch nach einigen Tagen zeigt sich: Das Wasser kommt durch eine undichte Fuge. Die Reparatur ist teuer – und sofort stellt sich die Frage: Zahlt die Versicherung Fugenschäden in der Gebäudeversicherung?

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Was ist eigentlich in der Leitungswasserversicherung versichert?

Die Leitungswasserversicherung – ein zentraler Bestandteil der Wohngebäudeversicherung – greift, wenn Wasser dort austritt, wo es nicht austreten sollte. Versichert sind Schäden durch Wasser aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen), aus daran angeschlossenen Schläuchen oder aus „sonstigen Einrichtungen“.

Während Rohre und Schläuche klar definiert sind, sorgt gerade der unbestimmte Begriff „sonstige Einrichtungen“ für Diskussionen. Die Rechtsprechung sagt: Diese Einrichtungen müssen mit einem Rohr vergleichbar sein. Und genau hier wird es spannend, wenn es um Fugenschäden in der Gebäudeversicherung geht.

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Das berühmte Fugen-Urteil des BGH 🏛️

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.10.2021 entschieden, dass eine Duschfuge – also die Fuge zwischen Duschwanne und Wand – 👉 keine „sonstige Einrichtung“ ist. Damit sind Schäden durch undichte Fugen 👉 keine klassischen Leitungswasserschäden und somit in den meisten Verträgen nicht mehr versichert!

Früher hatten Gerichte oft anders entschieden: Sie betrachteten die Dusche als Gesamteinheit, bei der auch Fugen mitversichert waren. Der BGH hat diesem Ansatz jedoch eine klare Absage erteilt. Begründung: Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer gehe beim Lesen seiner Bedingungen nicht davon aus, dass eine komplette Duscheinheit abgesichert ist. Das gilt erst recht bei großen Anlagen wie Schwimmbadduschen.

👉 Die Folge: Wasser, das aus einer Fuge austritt, ist ähnlich einzustufen wie Spritzwasser – und das fällt nicht unter den Schutz der Leitungswasserversicherung.

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Wie Versicherer reagiert haben

Viele Versicherer wollten ihre Kunden nicht im Regen stehen lassen. Die Allianz kündigte Anfang 2022 an, trotz des Urteils weiterhin für Schäden durch undichte Fugen einzutreten. Zahlreiche andere Versicherer zogen nach.

Doch Vorsicht: Im Frühjahr 2025 hat die Allianz wieder zurückgerudert. Sie informierte über ihr Maklerportal, dass Fugenschäden nun doch nicht mehr automatisch als versichert gelten. Damit ist die Regulierungspraxis uneinheitlich: Einige Gesellschaften decken diese Schäden, andere nicht.

Warum das für Sie wichtig ist

Für Eigentümer – ob privat oder geschäftlich – bedeutet das: Unsicherheit. Was passiert, wenn ausgerechnet Ihre Fugen undicht werden? Solange alle Versicherer gleich gehandelt haben, war es einfach: Fugenschäden waren generell ausgeschlossen oder eben generell reguliert. Jetzt aber unterscheiden sich die Angebote – und das kann entscheidend sein.

So können Sie sich absichern ✅

Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten, Klarheit zu schaffen.

– Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherer nach, ob Fugenschäden in der Gebäudeversicherung mitversichert sind.
– Bitten Sie sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.
– Falls nicht, suchen Sie gezielt nach einem Anbieter, der diese Schäden ausdrücklich in den Bedingungen einschließt.

Typische Missverständnisse

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, dass alle Ausschlüsse im Versicherungsvertrag schwarz auf weiß stehen müssen. Doch das stimmt nicht. Die Rechtsprechung prägt den Versicherungsschutz ebenfalls – und schließt damit indirekt Risiken aus, die im Vertrag gar nicht ausdrücklich erwähnt sind.

Ein Beispiel: In den neueren Bedingungen (z. B. VGB 2022) finden sich konkrete Ausschlüsse wie „Plansch- oder Reinigungswasser“. Solche Fälle sind in der Praxis selten und leicht nachvollziehbar. Anspruchsvoller sind die Ausschlüsse im Bereich Naturgefahren wie Grundwasser, Überschwemmung oder Rückstau. Hier greift oft nicht die Leitungswasserversicherung, sondern eine separate Elementarschadenversicherung.

Praxisbeispiel

Nehmen wir die klassische Mietwohnung: Der Mieter meldet Schimmel an der Wand hinter der Dusche. Der Vermieter schaltet die Versicherung ein. Doch die Schadensursache ist eine undichte Silikonfuge. Nach aktueller Rechtslage ist das kein Leitungswasserschaden. Hat der Versicherer Fugenschäden in der Gebäudeversicherung nicht ausdrücklich eingeschlossen, bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.

Ein zweites Beispiel: Ein Hotel mit mehreren Duschen im Wellnessbereich entdeckt Feuchtigkeitsschäden durch defekte Fugen. Hier können die Kosten enorm sein. Wenn die Versicherung den Schutz für Fugenschäden ausdrücklich einschließt, ist das ein klarer Vorteil. Wenn nicht, wird es teuer.

Fazit: Wissen schützt vor bösen Überraschungen

Fugenschäden in der Gebäudeversicherung sind ein Thema, das viele Haus- und Wohnungsbesitzer noch unterschätzen. Das Urteil des BGH hat die Spielregeln verändert – und die Versicherer reagieren unterschiedlich.

Deshalb gilt: Prüfen Sie Ihre Police, stellen Sie gezielte Fragen und holen Sie sich im Zweifel schriftliche Bestätigungen. Wer informiert ist, kann vermeiden, dass aus einer kleinen undichten Fuge ein großer finanzieller Schaden wird.

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Yannic Korff

Versicherungsmakler, Vater, Gründer, Geschäftsinhaber