Gebäudeversicherung-Ratgeber
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Inhaltsangabe zum Gebäudeversicherung-Ratgeber
Was gilt bei der Gebäudeversicherung als "versichert" ?
Im Rahmen von unserem Gebäudeversicherung-Ratgeber möchten wir Ihnen folgendes genauer erläutern: Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Instandsetzung, Reparatur, Wiederaufbau und Neubau Ihres Hauses. Je nach Tarif können auch Aufräumarbeiten, Schuttbeseitigung, Übernachtungen im Hotel bei Unbewohnbarkeit sowie Mietausfälle abgedeckt werden, dazu aber später mehr. Halten Sie den Versicherer über Veränderungen am Haus immer auf dem Laufenden, und dokumentieren Sie Schäden im Schadensfall genau mit Fotos und einem schriftlichen Bericht.
Eine vollumfängliche Gebäudeversicherung setzt sich aus mehreren versicherten Ereignissen zusammen, die im Ernstfall für die Kosten von Reparaturen, Wiederaufbau und Neubau aufkommen. Hierzu gehören:
Gebäudeversicherung-Ratgeber: Feuer
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Diese Versicherung zahlt bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen. Sie deckt auch Schäden an fest eingebauten elektrischen Installationen ab. Achten Sie darauf, dass Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren vorhanden sind, denn diese sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine Bedingung für die Leistungen der Versicherung.
Gebäudeversicherung-Ratgeber: Leitungswasser
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Hiermit sind Sie gegen Schäden durch Leitungswasser, Frost und Bruch versichert. Falls zum Beispiel kalkhaltiges Wasser oder Frost Ihre Leitungen beschädigen, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Kosten auf.
Gebäudeversicherung-Ratgeber: Sturm / Hagel
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Bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und Hagelschäden ist die Sturmversicherung zur Stelle. Sie deckt nicht nur die Schäden am Haus, sondern auch mögliche Folgeschäden, wie eindringendes Regenwasser durch das abgedeckte Dach, ab.
Gebäudeversicherung-Ratgeber: Elementar
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Die Elementarversicherung bietet Schutz vor Schäden, die durch spezifische Naturkatastrophen verursacht werden.
Beispiel: Hochwasser, Überschwemmungen, Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsche. Bei Eintritt solcher Schadensereignisse übernimmt die Elementarversicherung entweder die Kosten für Reparaturen oder erstattet den Wert der zerstörten Gegenstände zum aktuellen Wiederbeschaffungswert.
Sie haben somit die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz gezielt zu erweitern und sich gegen diese naturbedingten Gefahren abzusichern.
Gerade in Regionen, in denen Naturkatastrophen häufiger auftreten oder ein erhöhtes Risiko besteht, ist der Abschluss einer Elementarversicherung ziemlich wichtig.
Gebäudeversicherung-Ratgeber: Photovoltaik / Solaranlagen
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Besitzen Sie eine Photovoltaikanlage oder eine Solaranlage, können Sie diese über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung absichern.
Gebäudeversicherung-Ratgeber: Wärmepumpe
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Wärmepumpen können über unsere Sonderkonzepte mitversichert werden.
Gebäudeversicherung-Ratgeber: Einbruch / Diebstahl / Vandalismus
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Die Wohngebäudeversicherung kommt in einigen Fällen auch für Diebstahl und Vandalismus auf
weitere sinnvolle Zusatzbausteine
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- Kosten für alternative Unterbringung im Schadenfall (z.B. Hotelkosten)
- Frost- und Bruchschäden an unterirdisch verlegten Ableitungsrohren für Regenwasser
- Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser aus Schwimmbecken
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Einschluss von Nutzwärmeschäden bei Brandschäden
- Schäden durch Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper
- Schäden durch Anprall von Schienen- oder Straßenfahrzeugen (nicht betrieben durch Versicherungsnehmer)
- Frost- und Bruchschäden an Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
- Frost- und Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück (nicht für gewerbliche Zwecke)
- Frost- und Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks (nicht für gewerbliche Zwecke)
- Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück (nicht für gewerbliche Zwecke)
- Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks (nicht für gewerbliche Zwecke)
- Schäden an Zubehör und Grundstücksbestandteilen (Carports, Gartenhäuser, Einfriedigungen etc.)
- Bruchschäden an Armaturen (Wasserhähne, Ventile etc.) und Kosten für den Austausch bei Rohrbrüchen
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
- Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern und Schutzgittern durch unbefugte Dritte
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach behördlichen Anordnungen (z.B. durch Schadstoffe)
- Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume durch Blitzschlag oder Sturm
- Mehrverbrauch von Frischwasser infolge eines Versicherungsfalles, erstattet vom Wasserversorgungsunternehmen
- Erstattung der Sachverständigenkosten für Schäden über 25.000 €
Tipp aus unserem Gebäudeversicherung-Ratgeber:
Beachten Sie, dass die Deckungsumfänge und Leistungen der einzelnen Bausteine variieren können. Es ist unerlässlich, die genauen Bedingungen und Konditionen der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Schutz im Falle eines Schadens gewährleistet ist. Prüfen Sie hier Ihre Verträge kostenlos ! Gleich hier !
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Fälle in denen die Gebäudeversicherung Ihre Leistung verweigert:
Brand: – Die enthaltene Feuerversicherung zahlt nicht bei Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die Sie bewusst anzünden. Die Wohngebäudeversicherung springt außerdem nicht für Überspannungsschäden ein. Wenn Sie absichtlich ein Lagerfeuer im Garten entfachen und es außer Kontrolle gerät und Ihr Haus beschädigt, könnte die Feuerversicherung den Schaden nicht abdecken. In ausgewählten Tarifen, lassen sich die genannten Gefahren gegen Aufpreis mitversichern ! Wir möchten nur darauf Hinweisen, dass in den meisten Policen diese Gefahren von der Versicherung ausgeschlossen sind ! Wir prüfen Ihre Verträge kostenlos ! Gleich hier !
Sturmstärke: – Eine Sturmversicherung zahlt nicht, wenn sich die Schäden bei einer Sturmstärke unter 8 ereignet haben. Beispiel: Wenn durch einen Sturm mit einer Windstärke von 7 Ihr Dach beschädigt wird, würde die Sturmversicherung möglicherweise nicht für die Reparaturkosten aufkommen.
Fenster: – Ihre Sturmversicherung springt nicht ein, falls offene oder undichte Fenster zu Schäden führen.
Wasser: – Leitungswasserversicherung in der Gebäudeversicherung: Diese kommt nicht für Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau auf. Auch Wasser, das aus einem Aquarium ausgelaufen ist, zählt nicht als Leitungswasser und entstandene Schäden wären hier nicht über die Wohngebäudeversicherung versichert. Ein weiteres Beispiel: Wenn ein nahegelegener Fluss über die Ufer tritt und Ihr Haus überflutet, wären die dadurch entstandenen Schäden nicht durch die Wohngebäudeversicherung versichert. (Dafür bedarf es den Einschluss einer Elementarversicherung !)
Fahrlässigkeit: Wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeiführen, zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. zum Beispiel: Wenn Sie eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen und dadurch ein Brand im Haus ausbricht, könnte die Versicherung die Schadenzahlung verweigern, oder wenn Sie im Winter vergessen ausreichend zu heizen und dadurch ein Wasserrohr platzt, wäre dieser Schaden nicht versichert. Wenn Sie grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben möchten, müssen Sie den entsprechenden Tarif wählen – dieser Einschluss wäre definitiv empfehlenswert.
Unfertige Gebäude: – Ihre Versicherung zahlt ebenfalls nicht vor der Fertigstellung eines Gebäudes. Während des Baus kann hier eine so genannte Feuerrohbauversicherung helfen. Diese kann dann später in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden. Dazu können Sie einfach den Versicherer kontaktieren.
Krieg: – Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung ebenfalls nicht.
Tipp aus unserem Gebäudeversicherung-Ratgeber
Kosten und Reparatur: Die Reparatur und Wiederherstellungskosten nach einem Schaden können schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Für viele Menschen wäre dies finanziell ruinös. Um solche Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, eine angemessene Versicherungsdeckung zu haben und den Schaden rechtzeitig zu melden, um eine schnelle Schadensregulierung zu ermöglichen. In einigen Fällen reicht die Versicherungsleistung nicht aus und es muss Selbst oder Nachfinanziert werden. Im Härtefall: Nutzen Sie einen günstigen Kredit unserer Kooperationspartner.
WICHTIG: Keine Änderungen ohne Zustimmung der Gebäudeversicherung !
In unserem Gebäudeversicherung – Ratgeber geben wir folgenden Hinweis: Bevor Sie Reparaturen oder Renovierungen vornehmen, ist es essenziell, die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen bzw. abzuwarten. Warum? Indem Sie die Versicherung in den Prozess einbeziehen, stellen Sie sicher, dass alle Schäden ordnungsgemäß dokumentiert und bewertet werden. Dies gewährleistet, dass Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten und finanzielle Unterstützung für die notwendigen Reparaturarbeiten bekommen.
Eigenmächtige Veränderungen am und im Haus ohne Zustimmung der Versicherung können zu unerwarteten Überraschungen führen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung später Schwierigkeiten hat, den Schaden nicht vollumfänglich zu beurteilen. Dies kann zu unerwarteten Leistungskürzungen führen.
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Wer sollte eine Gebäudeversicherung abschließen ?
Obwohl es in Deutschland keine Pflicht zur Wohngebäudeversicherung gibt, ist sie für Hausbesitzer sinnvoll. Ihr Haus ist eine bedeutende Investition, und eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Katastrophen im Schadensfall. Für Eigentumswohnungen ist eine Wohngebäudeversicherung ebenfalls relevant, jedoch wird sie meist von der Hauseigentümergemeinschaft abgeschlossen.
Was kostet eine Gebäudeversicherung ?
Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung variieren je nach Hausgröße, Baujahr und Versicherungssumme. Es lohnt sich, die Tarife regelmäßig zu vergleichen und zu prüfen, ob günstigere Alternativen verfügbar sind. Beachten Sie jedoch, dass preiswerte Tarife oft wichtige Absicherungen ausschließen. Daher ist es ratsam, die Leistungen zu vergleichen und dann nach einem ausgewogenen Tarif zu suchen.
Die passende Versicherungssumme zu Ihrem Gebäude !
Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung entspricht im Idealfall dem Neuwert des Hauses. Dabei wird der Geldbetrag abgedeckt, der notwendig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzubauen. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden wie den Wohnflächentarif oder den gleitenden Neuwert, der eine jährliche Anpassung ermöglicht. Achten Sie darauf, nicht unterversichert zu sein. Ein Unterversicherungsverzicht ist in 90% aller Fälle zwingend Notwendig !
Wie kann ich die richtige Versicherungssumme ermitteln ?
Dafür gibt es 3 verschiedene Rechenwege:
1. Wertgutachten für Gebäude
Gebäudeversicherung – Ratgeber: Ein Wertgutachten ist eine Möglichkeit, die Versicherungssumme für ein Wohngebäude zu ermitteln. Dabei handelt es sich um ein Gutachten, das von einem qualifizierten Immobiliengutachter erstellt wird, um den Wert der Immobilie festzulegen. Ein Wertgutachten berücksichtigt alle baulichen Gegebenheiten und kann gerichtlich anerkannt werden. Ein Wertgutachten hat folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile:
- Es gibt eine genaue und objektive Einschätzung des Gebäudewerts, die auf einer ausführlichen Begutachtung basiert.
- Es kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten, hilfreich sein.
- Es kann bei einem geplanten Verkauf des Gebäudes den Verhandlungsspielraum erhöhen.
Nachteile:
- Es ist relativ teuer. Die Kosten für ein Wertgutachten liegen bei etwa 1,5 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie.
- Es ist zeitintensiv. Die Erstellung eines Wertgutachtens kann mehrere Wochen dauern.
- Es ist nicht immer erforderlich. Für die meisten Fälle reicht eine Immobilienbewertung vom Makler aus, um eine Markteinschätzung zu erhalten.
2. über den Wohnflächentarif versichern
Gebäudeversicherung – Ratgeber: Die Berechnung der Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung kann über verschiedene Methoden erfolgen, und eine davon ist der Wohnflächentarif. Diese Methode basiert auf der Berechnung der Versicherungssumme anhand der Wohnfläche des Gebäudes. Dabei wird die Wohnfläche als Maßstab genommen, um den Wert des zu versichernden Gebäudes abzuschätzen. Hier sind die Schritte, wie die Berechnung funktioniert:
Ermittlung der Wohnfläche: Zunächst muss die Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes ermittelt werden. Die Wohnfläche bezieht sich auf die gesamte Fläche aller bewohnbaren Räume, einschließlich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bäder und andere Nutzflächen. Dabei werden üblicherweise keine Keller oder Dachböden einbezogen, es sei denn, diese sind zu Wohnzwecken ausgebaut und werden als Wohnräume genutzt.
Festlegung des Wohnflächenpreises: Der Versicherer definiert einen Wohnflächenpreis pro Quadratmeter. Dieser Preis kann je nach Region und Bauart variieren und wird normalerweise auf Basis von statistischen Daten und Erfahrungswerten berechnet. Der Wohnflächenpreis spiegelt den durchschnittlichen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche wider.
Multiplikation von Wohnfläche und Wohnflächenpreis: Um die Versicherungssumme zu berechnen, multipliziert man die ermittelte Wohnfläche des Gebäudes mit dem festgelegten Wohnflächenpreis pro Quadratmeter. Die Formel lautet:
Versicherungssumme = Wohnfläche (in Quadratmetern) * Wohnflächenpreis (pro Quadratmeter)
Berücksichtigung von Sonderausstattungen: In einigen Fällen können besondere Ausstattungen wie hochwertige Küchen oder exklusive Badezimmer den Wert des Gebäudes erhöhen. Falls solche Elemente vorhanden sind, können sie separat bewertet und zur Gesamtversicherungssumme hinzugefügt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wohnfläche nur eine von vielen Faktoren ist, die den Wert eines Gebäudes bestimmen. Andere wichtige Aspekte wie der Bauzustand, die Lage, das Baujahr, die Bauart, eventuelle Anbauten oder Nebengebäude und vieles mehr sollten ebenfalls bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme berücksichtigt werden.
3. Gebäude über den gleitenden Neuwert versichern
Gebäudeversicherung – Ratgeber: Der gleitende Neuwert ist ein fiktiver Wert, der angibt, wie viel es kosten würde, ein Gebäude im aktuellen Jahr neu zu bauen. Er berücksichtigt die Preissteigerungen für Baumaterialien und Löhne im Baugewerbe. Der gleitende Neuwert dient dazu, Ihre Versicherungssumme für eine Gebäudeversicherung anzupassen, damit Sie im Schadensfall den vollen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes erhalten.
Um den gleitenden Neuwert zu berechnen, benötigen Sie zunächst den sogenannten Wert 1914. Das ist der fiktive Neubauwert Ihres Gebäudes im Jahr 1914, gemessen in Goldmark. Der Wert 1914 wird anhand der Wohnfläche, der Bauqualität, der Ausstattung und eventueller Sonderbauten Ihres Gebäudes ermittelt. Der Wert 1914 ändert sich nicht, solange Sie keine baulichen Veränderungen an Ihrem Gebäude vornehmen.
Der Wert 1914 wird dann mit dem Baupreisindex des aktuellen Jahres multipliziert. Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Baukosten wider und wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Der Baupreisindex wird auch als gleitender Neuwertfaktor bezeichnet. Die Formel für den gleitenden Neuwert lautet also:
Gleitender Neuwert = Wert 1914 x Baupreisindex / 100
Beispiel: Angenommen, der Wert 1914 für Ihr Gebäude beträgt 25.000 Goldmark und der Baupreisindex für das Jahr 2023 liegt bei 1.900. Dann ist der gleitende Neuwert Ihres Gebäudes:
Gleitender Neuwert = 25.000 x 1.900 / 100 = 475.000 Euro
Das bedeutet, dass Sie Ihr Gebäude im Jahr 2023 für 475.000 Euro neu bauen könnten. Dieser Betrag ist dann auch die Versicherungssumme für Ihre Gebäudeversicherung.
Die Versicherungssumme wird jedes Jahr automatisch an den Baupreisindex angepasst, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Sie müssen also nicht jedes Jahr den gleitenden Neuwert neu berechnen, sondern nur bei baulichen Veränderungen den Wert 1914 aktualisieren lassen.
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Kündigung und Wechsel der Gebäudeversicherung
Kündigungsfristen und -bedingungen: Die Kündigungsfrist für eine Gebäudeversicherung beträgt in der Regel drei Monate, kann jedoch je nach Vertragslaufzeit variieren. Wurde die Gebäudeversicherung beispielsweise für ein Jahr abgeschlossen, erfolgt die Kündigung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Wird keine Kündigung vorgenommen, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch außerordentliche Kündigungsgründe. So haben nach mehreren Schadensfällen innerhalb von zwölf Monaten sowohl der Versicherer als auch der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Vorgehen beim Wechsel der Versicherung: Beim Wechsel der Gebäudeversicherung ist es wichtig, dass der Wechsel vom alten zum neuen Anbieter nahtlos erfolgt. Daher sollten Wechselwillige frühzeitig mit der Suche nach einem neuen Anbieter beginnen. Nur wenn nahtlos gewechselt wird (z.B. alter Vertrag endet am 31. Dezember, neuer Vertrag beginnt am 1. Januar), übernimmt auch der neue Gebäudeversicherer Schadenfälle, die zeitlich noch dem alten Anbieter zuzuordnen sind. Nur bei einem nahtlosen Wechsel entstehen für den Versicherten keine Nachteile. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, achten Sie auf die Kündigungsfristen. Wenn Sie Ihren Versicherungsanbieter wechseln möchten, suchen Sie vor der Kündigung des alten Vertrags nach einem neuen Vertrag. So vermeiden Sie eine Lücke in der Versicherungszeit und können Wartezeiten anrechnen lassen.
Berücksichtigung laufender Schadenfälle: Sie können auch dann eine Gebäudeversicherung abschließen, wenn Sie aktuell einen laufenden Schadenfall haben. Dies hilft Ihnen jedoch nicht bei dem laufenden Fall. Hierfür ist Ihr bisheriger Gebäudeversicherer zuständig.
Im Schadenfall richtig reagieren !
Im Falle eines Schadens kommt es bei der Wohngebäudeversicherung häufig zu Auseinandersetzungen bezüglich der Regulierung.
Die Schäden am Gebäude sollten sorgfältig dokumentiert werden, indem Sie Fotos machen und einen schriftlichen Bericht verfassen. Auch das Hinzuziehen von Zeugen kann von Vorteil sein. Zudem sollten Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer melden, der wahrscheinlich einen eigenen Sachverständigen entsenden wird.
Darüber hinaus ist es wichtig, sofort Notmaßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise, bei Leitungswasserschäden den Hauptwasserhahn abzudrehen. Beachten Sie jedoch, dass Reparaturen eigenständig nicht durchgeführt werden sollten.
Sollten Sie Schäden vor der Erstellung des Gutachtens beheben müssen, um das Haus bewohnbar zu machen, empfehle ich Ihnen dringend, dies mit Ihrem Versicherer abzusprechen. Dokumentieren Sie zudem, wie Sie die Schäden beheben, und bewahren Sie die entsprechenden Rechnungen von Handwerkern auf. Gleiches gilt, wenn Sie beschädigte Teile entsorgen müssen.
Sehr gerne sind wir für Sie da !
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