Haftpflichtversicherung-Ratgeber

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Inhaltsangabe zum Haftpflichtversicherung-Ratgeber

Was bedeutet "Haftpflicht" ?

Im Gesetzbuch (BGB) wird die gesetzliche Haftpflicht wie folgt formuliert:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.“

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie zur Haftung verurteilt werden ?

 

Dazu müssen folgende Ereignisse erfüllt sein:

Ist der Schadenverursacher Deliktfähig ?

Liegt ein Verschulden vor ? ( auch durch unterlassen !! )

Wurde ein Rechtsgut verletzt ? (Gesundheit, Körper, Freiheit)

Liegt eine Widerrechtlichkeit vor ?

Und besteht ein ursächlicher Zusammenhang ?

Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten müssen, sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet.

Sie sind natürlich auch in Haftung zu nehmen, wenn Sie vorsätzlich einen Schaden verursachen, sprich jemandem absichtlich schaden !

WICHTIG !

Ihre HaftpflichtVersicherung greift nur wenn Sie fahrlässig (wenn versichert auch „GROB“ Fahrlässig) oder versehentlich gehandelt haben !

Auf die Deliktfähigkeit werden wir gleich nochmal genauer eingehen, weil es hier als Familie eine wichtige Klausel zu beachten gibt !

Welche Schäden sind versichert ?

Personenschäden

Ein durch Sie verschuldetes Ereignis, welches eine Verletzung, oder den Tod von einer Person oder Personen zur Folge hat. Beispiel: Wenn Sie einer anderen Person einen körperlichen Schaden zufügen, wäre dieses Ereignis über die Haftpflichtversicherung gedeckt. Ebenso ist der finanzielle Schadenersatz abgesichert, sollten anhaltende körperliche oder psychische Beeinträchtigungen beim Geschädigten bestehen bleiben.

Sachschäden

Ein durch Sie verschuldetes Ereignis, welches die Beschädigung von Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Gegenständen oder sonstigen Dingen zur Folge hat. Sollten Sie also versehentlich oder fahrlässig, Sachen anderer beschädigen, wird der Schaden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung reguliert.

Vermögensschäden

Schaden an einem vermögenswertem Rechtsgut (geldwerter Nachteil) von einer natürlichen oder juristischen Person. Auch Schäden die Sie anderen, rein finanziell zufügen, ohne sie dabei körperlich zu verletzen oder einen Sachschaden zu verursachen sind versichert.

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Welche Leistungen kann ich von meinem Versicherer erwarten ?

Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt verschiedene Aufgaben im Falle eines Schadens:

In einem ersten Schritt prüft die Versicherungsgesellschaft, ob überhaupt ein Haftpflichtanspruch gegen Sie in Bezug auf den entstandenen Schaden besteht. Dies stellt den initialen Schritt dar.

Passiver Rechtsschutz im Haftpflichtversicherung-Ratgeber erklärt

Sollten Sie nicht für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können, jedoch jemand Sie beschuldigt, den Schaden verursacht zu haben, gewährt Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsanbieter in Ihrem Namen vor Gericht tritt, um einen unbegründeten Schadensersatzanspruch abzuwehren. Alle mit dem Verfahren verbundenen Kosten werden von Ihrem Versicherungsunternehmen übernommen. Sie müssen in einem solchen Fall keine eigenen Kosten tragen – weder für Anwälte noch für Gerichtsgebühren. Dieser umfassende Schutz ist bereits für weniger als 5 Euro pro Monat erhältlich – eine äußerst vernünftige Investition.

Regulierung von Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtversicherung-Ratgeber erklärt

Falls Ihre Haftung tatsächlich gegeben ist, kümmert sich Ihr Versicherungsanbieter um die finanzielle Kompensation. Die Versicherung reguliert den entstandenen Schaden und nimmt Ihnen sämtliche damit verbundenen Sorgen ab. Hierzu gehören die Erstattung beschädigter Gegenstände, Kosten für Folgeschäden sowie auch Schmerzensgeld im Falle von Personenschäden.

Haftpflichtversicherung-Ratgeber: Wichtiges !

Die Privathaftpflichtversicherung ist von entscheidender Bedeutung und erfordert keinerlei Nachdenken. Schon für weniger als 5 Euro monatlich ermöglicht sie Ihnen umfassenden Schutz gegen Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Selbst wenn 5 Euro für manche eine erhebliche finanzielle Belastung sein mögen – besonders wenn Sie sich beispielsweise noch in der Ausbildung befinden oder alleinerziehende Mutter oder Vater von zwei oder mehr Kindern sind – bedenken Sie, dass Kinder oft versehentlich kleinere oder größere Sachschäden verursachen. Hierfür sollten Sie definitiv abgesichert sein!

Nutzen Sie gerne unseren Vergleichsrechner, um selbst zu berechnen, wie kostengünstig diese essenzielle Absicherung für Sie sein kann.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es ?

Die Gewässerschadenhaftpflicht bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Gewässerschäden. Sie ist besonders für Unternehmen und Betriebe relevant, die mit umweltgefährdenden Stoffen oder mit Stoffen arbeiten, die in Gewässer gelangen können ! Ebenso relevant ist Sie für Private Haushalte, die mit Öl heizen. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, greift bei Schäden durch Ihre Ölheizungsanlage – unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit oder ohne Ihr Verschulden entstanden sind.
Schon ein Liter Heizöl kann Hunderttausende Liter Wasser verschmutzen, und ein gewöhnlicher Öltank fasst 2000 bis 3000 Liter.
Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sind Sie als Inhaber der Anlage sowie alle Personen, die Sie mit der Wartung der Heizung beauftragen, versichert. (zumindest sollte dies in den Bedingungen vereinbart sein) !!!
Der Versicherer übernimmt im Schadensfall unter anderem die Kosten, um den Gewässerschaden zu begrenzen, oder verletzte Personen ärztlich zu versorgen. Auch bei Versickern des Öls ins Erdreich springt die Gewässerschadenhaftpflicht ein.

Wodurch kann ein Gewässerschaden entstehen?
Wenn ein Rohr bricht, ein Behälter undicht wird oder jemand einen Fehler beim Nachfüllen macht, kann Öl austreten und in den Boden sickern.
Über 500 solcher Schäden durch Ölheizungen passieren jährlich bundesweit; die Reinigung kostet nicht selten zehn- oder hunderttausende Euro, da die Erde abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden muss. Auch diese Kosten übernimmt die Versicherung.

Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Wenn Sie in einem Trinkwasserschutzgebiet oder nahe einem Fluss oder See wohnen, ist eine Öltankversicherung sinnvoll für Sie.
Auch bei Erdtanks oder in von Hochwasser bedrohten Gebieten ist das Risiko eines Unfalls erhöht.

Ihre Privathaftpflicht deckt das nicht automatisch ab! Sie können laut Wasserhaushaltsgesetz für einen Schaden an Ihrem Öltank voll haftbar gemacht werden – auch, wenn Sie den Tank regelmäßig überprüfen lassen und Ihnen kein Verschulden nachgewiesen werden kann !

Wenn Sie Grundbesitzer sind oder Ihnen Häuser oder Wohnungen gehören, die eventuell auch vermietet sind, benötigen Sie diese Versicherung, weil Sie für Personen- und Sachschäden haften, für die eben der Besitzer der Wohnung/des Hauses/Grundbesitzers haftbar gemacht werden kann.

Viele Tarife beinhalten eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sich aber unsicher sind, ob Ihr Tarif dies beinhaltet, können Sie das auch über uns ergänzen. Klicken Sie dazu einfach hier.

 

Klassische Beispiele sind die Hunde- und Pferdehalter Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor Kosten aus der Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass Sie allein durch den Besitz eines dieser Tiere Ihre Umgebung gewissen Gefahren aussetzen, nämlich die Gefährdung anderer durch das Tier. Tiere, die bereits in der Privathaftpflichtversicherung als mitversichert gelten (zumindest in den meisten Tarifen): Wellensittiche, Meerschweinchen, Katzen, auch unter anderem Bienen.

Sollten Sie sich überlegen, einen Hund oder ein Pferd anzuschaffen, sind Sie erstmal über die sogenannte Vorsorgeversicherung Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgesichert, da diese die Lücke bis zum Abschluss Ihrer Tierhalter-Haftpflichtversicherung absichert. Ich würde Ihnen raten, nicht allzu lange zu warten und Ihren pelzigen Begleiter zeitnah der Versicherung zu melden! Gemeldet ist gemeldet und versichert ist versichert, dann geht auch nichts schief!

Über uns können Sie das auch machen. Klicken Sie einfach hier.

 

Sie fliegen in Ihrer Freizeit oder auch gewerblich gern mit Ihrer Drohne herum? Ist ja auch ein cooles Hobby, aber: Sie haften auch! Die Drohnen-Haftpflichtversicherung in Deutschland ist tatsächlich für alle Drohnen verpflichtend. Hier finden Sie Angebote dazu: Sie möchten mehr zu dem Thema erfahren, dann lesen Sie hier weiter.

Wenn Sie an elektrische Roller denken, kommen oft Fahrzeuge wie Pedelecs in den Sinn, die von einem Elektromotor unterstützt werden. Für diese ist in der Regel keine zusätzliche Versicherung notwendig. Doch der E-Scooter stellt hier eine Ausnahme dar. Anders als beim Pedelec, bei dem der Fahrer in die Pedale treten muss, um voranzukommen, erfolgt die Fortbewegung beim E-Scooter ohne eigene Kraftaufwendung. Genau aus diesem Grund wird der E-Scooter als Kraftfahrzeug eingestuft.

Daraus ergibt sich für Sie die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter abzuschließen. Diese Versicherung wird durch eine spezielle Plakette nachgewiesen. Sie können diese Plakette online von Ihrem Versicherer beantragen und per Post erhalten, was den Prozess besonders unkompliziert gestaltet. In der Regel wird Ihnen die Plakette 1-3 Werktage nach Abschluss der Versicherung zugeschickt.

Die E-Scooter Saison läuft jeweils vom 01. März bis zum 28. oder 29. Februar des darauffolgenden Jahres. Die Farbe der Plakette ändert sich von Saison zu Saison. Während das Kennzeichen in der Saison 2022/2023 grün war, präsentiert es sich in der aktuellen Saison 2023/2024 in Schwarz.

Die erforderliche Haftpflichtversicherung können Fahrzeughalter ab 18 Jahren eigenständig abschließen. Minderjährige Fahrer benötigen die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten, um die Versicherung abzuschließen.

Schaden an einem vermögenswertem Rechtsgut (geldwerter Nachteil) von einer natürlichen oder juristischen Person.

Auch Schäden die Sie anderen, rein finanziell zufügen, ohne sie dabei körperlich zu verletzen oder einen Sachschaden zu verursachen sind versichert.

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Haftpflichtversicherung-Ratgeber: Unser Tipp

Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckungsumfänge und Leistungen der einzelnen Versicherungen stark variieren können. Daher ist es ratsam, die genauen Bedingungen und Konditionen der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Schutz im Falle eines Schadens gewährleistet ist. Prüfen Sie hier Ihre Verträge kostenlos ! Gleich hier !

Haftpflichtversicherung-Ratgeber: Fälle in denen die Versicherung Ihre Leistung verweigert

Von Versicherer zu Versicherer unterscheiden sich verschiedene Ausschlüsse, meist aber nur im Detail. In der nächsten Rubrik finden Sie Klauseln, die Ihr Tarif unbedingt enthalten sollte, dann können Sie die meisten Ausschlüsse umgehen.

Ihre private Haftpflichtversicherung leistet NICHT, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben oder der Schaden mit einer Straftat im Zusammenhang steht. Bei Familien gibt es die Besonderheit, dass Sie keine Schadenersatzleistung erhalten, wenn sich Familienmitglieder gegenseitig schädigen. Dies gilt auch für Personen die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Haftpflichtversicherung-Ratgeber: Unser Tipp

Kosten und Reparatur: Die Reparatur und Wiederherstellungskosten nach einem Schaden können schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Für viele Menschen wäre dies finanziell ruinös. Um solche Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, eine angemessene Versicherungsdeckung zu haben und den Schaden rechtzeitig zu melden, um eine schnelle Schadensregulierung zu ermöglichen. In einigen Fällen reicht die Versicherungsleistung nicht aus und es muss Selbst oder Nachfinanziert werden. Nutzen Sie einen günstigen Kredit unserer Kooperationspartner.

WICHTIG: Keine Änderungen ohne Zustimmung der Versicherung !

Bevor Sie Reparaturen oder Renovierungen vornehmen, ist es essenziell, die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen bzw. abzuwarten. Warum? Indem Sie die Versicherung in den Prozess einbeziehen, stellen Sie sicher, dass alle Schäden ordnungsgemäß dokumentiert und bewertet werden. Dies gewährleistet, dass Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten und finanzielle Unterstützung für die notwendigen Reparaturarbeiten bekommen. 

Eigenmächtige Veränderungen am und im Haus ohne Zustimmung der Versicherung können zu unerwarteten Überraschungen führen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung später Schwierigkeiten hat, den Schaden nicht vollumfänglich zu beurteilen. Dies kann zu unerwarteten Leistungskürzungen führen.

Wer sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen ?

Obwohl es in Deutschland keine Pflicht zur Privathaftpflichtversicherung gibt, ist sie für JEDEN sinnvoll und ein absolutes MUST HAVE. Ihr Leben ist so individuell und voller Risiken. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie, ihre Familie und Ihr Vermögen vor finanziellen Katastrophen im Schadenfall.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung ?

Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung variieren je nach gewähltem Tarif und Versicherungssumme. Es lohnt sich, die Tarife regelmäßig zu vergleichen und zu prüfen, ob günstigere Alternativen verfügbar sind. Beachten Sie jedoch, dass preiswerte Tarife oft wichtige Absicherungen ausschließen. Daher ist es ratsam, die Leistungen zu vergleichen und dann nach einem ausgewogenen Tarif zu suchen.

Welche Leistungen in der Privaten Haftpflichtversicherung sind absolute MUST Haves ? Unser Haftpflichtversicherung-Ratgeber erklärt:

Achte auf eine Hohe Versicherungssumme

Die Versicherungssumme spielt in der Haftpflichtversicherung eine besonders entscheidende Rolle, da sie bestimmt, in welchem Maße Ihr Versicherer finanziellen Schadenersatz pro Schadensfall abdeckt. Unsere Empfehlung liegt bei einer Versicherungssumme von mindestens 15 Mio. €. Diese Summe mag im ersten Moment hoch klingen, ist jedoch mittlerweile branchenüblich und bietet die nötige Sicherheit.

Ältere Verträge, die oft sogar höhere Kosten verursachen, können heute nur einen Bruchteil der gängigen Schadenssummen absichern. Es ist daher ratsam, Ihre bestehenden Verträge zu überprüfen. Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Vertrag eingehend zu prüfen und auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Mietsachschäden

Besonders relevant ist die Klausel für Mietsachschäden, welche sowohl für Mieter als auch für Reisende von Interesse ist. Als Mieter können Schäden an Böden, Wänden, Türen und Sanitäranlagen auftreten. Hier greift Ihre Haftpflichtversicherung und übernimmt den Schadenersatz. Beachten Sie, dass in vielen Fällen der Vermieter Nachweise über ausreichende Versicherungsdeckung verlangt. Es ist von entscheidender Bedeutung, die passende Versicherungssumme festzulegen, die im schlimmsten Fall abgedeckt werden sollte. Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnung würde durch einen Schaden komplett zerstört, sei es durch eine unglückliche Shisha-Party oder einen anderen Vorfall. Die Absicherung hoher Beträge kostet oft nur wenige Cent mehr, aber im Ernstfall kann sie immense finanzielle Belastungen verhindern.

 

Geliehenes mitversichern

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie es ist, wenn Sie geliehene Gegenstände beschädigen? Ein Leihobjekt wie eine Heckenschere, ein Fließschneider oder ein Thermomix kann schnell teuer werden, wenn ein Schaden eintritt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, auch für solche Fälle abgesichert zu sein, und das zu einem geringen monatlichen Beitrag.

 

Gefälligkeitsschäden

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Gefälligkeitsschäden. Hierunter fallen Schäden, die bei freiwilliger und unentgeltlicher Hilfeleistung entstehen. Stellen Sie sich vor, Sie helfen beim Umzug eines Freundes und ein Missgeschick führt zu einem Schaden. In solchen Fällen greift diese Versicherungsklausel und bietet Ihnen Schutz bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenzen (meist 10.000 €)

Klausel: Schlüsselverlust

Die Klausel für Schlüsselverlust ist besonders relevant, wenn Sie nicht nur private, sondern auch geschäftliche Schlüssel besitzen. Die Kosten für den Verlust solcher Schlüssel können schnell in die Höhe steigen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über mögliche Kosten und prüfen Sie, ob eine Absicherung sinnvoll ist.

Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung ist ein weiteres wichtiges Element Ihrer Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie selbst, sollten Sie durch einen dritten, einen Schaden erleiden. Wenn der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hat und einen Schaden verursacht, können Sie dank dieser Klausel den entstandenen Schaden von Ihrer eigenen Versicherungen regulieren lassen.

Dies ist von besonderer Bedeutung, sollte der Schädiger mit seinem Privatvermögen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen können !

 

Tiere in der Haftpflichtversicherung

Haustiere sind treue Begleiter, doch sie können auch unvorhergesehene Schäden verursachen. Besonders bei Tieren, die andere gefährden könnten, empfehlen wir eine Absicherung. Katzen, Wellensittiche, Meerschweinchen und Bienen sind in fast allen Fällen mitversichert. Hunde und Pferde gehören ebenso zu den Tieren, die hier berücksichtigt werden sollten. 

Beachten Sie: In vielen Bundesländern besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht für Hunde und Pferde !

Prüfen Sie Ihre Versicherung hier kostenfrei, ob Sie ausreichend versichert sind.

spezielle Risiken

Wenn Sie spezielle Risiken oder gefährliche Hobbys wie Reiten, Kite-Surfen oder Drohnenfliegen ausüben, ist es ratsam, diese bei Vertragsabschluss anzugeben. Diese Risiken sind oft nicht automatisch eingeschlossen und sollten individuell betrachtet werden, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Sprechen Sie uns gerne darauf an:

deliktunfähige Kinder

Deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren sind von der Haftung ausgenommen, sofern die Aufsichtspflicht gewissenhaft wahrgenommen wurde ! Dennoch raten wir nachdrücklich dazu, sich für den Fall abzusichern, dass Ihr (noch deliktunfähiges) Kind bei Freunden oder Bekannten Schäden verursacht.

Die Deliktfähigkeit ist eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie überhaupt für einen von Ihrem Kind verursachten Schaden haftbar gemacht werden können. Kinder sind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres jedoch NICHT deliktfähig, sondern deliktunfähig! Der oft gehörte Satz „Eltern haften für Ihre Kinder“ ist daher nicht immer korrekt! Wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, können Sie nicht haftbar gemacht werden.

Die Situation ändert sich jedoch, wenn Ihr Kind bei Freunden oder Bekannten Schäden verursacht. Hier kann sich ein mögliches moralisches Dilemma ergeben. Ihnen wird es wahrscheinlich sehr unangenehm sein, auf Ihrem Recht zu bestehen, und Sie würden den finanziellen Schaden höchstwahrscheinlich aus eigener Tasche begleichen. Dies muss jedoch nicht der Fall sein, da Sie durch den Abschluss der entsprechenden Zusatzklausel (mitversicherung deliktunfähiger Kinder) abgesichert sind.

Haftpflichtversicherung-Ratgeber: Im Schadensfall richtig reagieren !

Der entstandene Schaden sollte sorgfältig dokumentiert werden, indem Sie Fotos machen und einen schriftlichen Bericht verfassen. Auch das Hinzuziehen von Zeugen kann von Vorteil sein. Zudem sollten Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer melden.

Haftpflichtversicherung-Ratgeber: Gerne sind Wir für Sie da !