Rechtsschutzversicherung-Ratgeber

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Inhaltsangabe zum Rechtsschutzversicherung-Ratgeber

Die Rechtsschutzversicherung, kurz Zusammengefasst

In Deutschland zeigt sich eine überdurchschnittliche Dynamik in Bezug auf die Rechtsschutz-Lage, insbesondere im Hinblick auf die zögerliche Haltung vieler junger Erwachsener. 81% der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren scheuen rechtliche Auseinandersetzungen aus Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben – selbst wenn sie möglicherweise im Recht wären. Diese Statistik zeigt die Dringlichkeit von Rechtsschutzversicherungen, um eigene Ansprüche effektiv durchzusetzen, ohne die Sorge vor finanziellen Einbußen – sogar im Falle einer Gerichtsniederlage.

Wichtig sind die Schlüsselbereiche der Rechtsschutzversicherung, dazu gehören der Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz sowie der Berufsrechtsschutz. Zusätzlich sind spezifische Varianten wie der Mieterrechtsschutz für Mieter oder der Vermieterrechtsschutz für Vermieter verfügbar, oder auch der gewerbliche Rechtsschutz.

In den meisten Fällen wird eine Rechtsschutzversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen, der bedeutet, dass bei jedem Rechtsfall ein Eigenanteil zu tragen ist. Dieser beträgt üblicherweise 150 € oder 300 €. Sie haben jedoch die Option, eine Rechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbehalt abzuschließen (Dadurch steigt die zu zahlende Prämie aber deutlich und ist in den meisten Fällen nicht zu empfehlen).

Ein Selbstbehalt lohnt sich in den meisten Fällen, aufgrund des niedrigeren zu zahlenden Beitrags. Gerade für Fälle mit potenziell hohen Kosten stellt ein Eigenanteil von 150 € bis 300 € eine sehr günstige finanzielle Alternative dar.

Rechtsschutzversicherung-Ratgeber Tipp:

Es ist von Vorteil, die Rechtsschutzversicherung nicht in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (oder einer anderen Versicherung) beim selben Versicherungsanbieter abzuschließen, um mögliche Interessenskonflikte bei Streitigkeiten über eine Berufsunfähigkeitsrente bzw. Schadensersatzforderung zu vermeiden ! 

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Die Kernbereiche einer Rechtsschutzversicherung !

Er bietet finanzielle Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten im Privatleben, wie z.B. Familie, Verträge, Strafrecht, Finanzen oder Gesundheit

Er sichert Arbeitnehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gegen Streitigkeiten im Rahmen ihrer beruflichen Beschäftigung ab, wie z.B. Abmahnung, Kündigung oder Arbeitszeugnis

Der Berufsrechtsschutz stellt eine optimale Ergänzung zum Privatrechtsschutz dar. Besonders in Situationen, in denen Sie in einer „Krisenbranche“ arbeiten oder das Betriebsklima in Ihrem Unternehmen nicht zufriedenstellend ist – oder wenn es Differenzen mit Vorgesetzten gibt – erweist sich eine Berufsrechtsschutzversicherung als äußerst nützlich. Konkrete Unterstützung bietet diese in Fällen wie nicht ausgezahlten Gehältern, zu niedrigen Abfindungen oder ausbleibenden Weihnachtsgeldern. Auch bei Abmahnungen, Kündigungen, Mutterschutz und ähnlichen Situationen können Sie auf diese Versicherung zurückgreifen. Eine wertvolle Erkenntnis besteht darin, dass Sie vor Arbeitsgerichten in der ersten Instanz üblicherweise alle Kosten selbst tragen müssen, wobei eine Berufsrechtsschutzversicherung hier eine erhebliche Entlastung bietet.

Er schützt Fahrer, Halter und Insassen von Fahrzeugen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, wie z.B. Bußgeld, Schadensersatz oder Fahrverbot.

Für den Verkehrsrechtsschutz gilt eine Absicherung im Straßenverkehr, unabhängig davon, ob Sie als Autofahrer, Motorradfahrer oder Radfahrer unterwegs sind. In den meisten Fällen beziehen sich rechtliche Schritte auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass auch die Nutzung fremder Fahrzeuge in der Verkehrsrechtsschutzversicherung eingeschlossen ist.

Was fällt grundsätzlich nicht in den Bereich der Verkehrsrechtsschutzversicherung ? Straftaten sind üblicherweise nicht abgedeckt, darunter fallen beispielsweise das Fahren ohne Führerschein.

Er bietet Schutz für Selbstständige und Unternehmen bei rechtlichen Konflikten im Geschäftsleben, wie z.B. Vertragsrecht, Steuerrecht oder Wettbewerbsrecht

Er deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten rund um das Wohnen und das Eigentum ab, wie z.B. Mietvertrag, Nebenkosten, Schimmel oder Nachbarschaft

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Rechtsschutzversicherung-Ratgeber Tipp:

Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckungsumfänge und Leistungen der einzelnen Bausteine variieren können. Daher ist es ratsam, die genauen Bedingungen und Konditionen der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Schutz im Falle eines Schadens gewährleistet ist. Prüfen Sie hier Ihre Verträge kostenlos ! Gleich hier !

Fälle in denen die Versicherung Ihre Leistung verweigert:

Welchen finanziellen Aufwand deckt eine private Rechtsschutzversicherung nicht ab? 

Hierzu zählen beispielsweise Schadenersatzansprüche oder die Verteidigung gegen solche Ansprüche, sowie sämtliche Angelegenheiten rund um Bauvorhaben, sei es der Kauf, Verkauf oder die Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken. Auch Themen des Urheberrechts, familiäre oder eheliche Konflikte, Auseinandersetzungen um Unterhaltszahlungen, Kapitalanlagen und Steuern, Verwaltungs- sowie Sozialrecht sind üblicherweise von der Abdeckung ausgeschlossen. Es ist jedoch möglich, durch individuelle Zusatzbausteine den Privat-Rechtsschutz um die genannten Bereiche zu erweitern. Sie benötigen einen dieser Bausteine in Ihrer Rechtsschutz ? Dann sprechen Sie uns gleich hier an !

Wartezeiten: – Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss entstanden sind, wie z.B. drei Monate für Arbeitsrecht oder Mietrecht. In der Regel gilt immer (mit ein paar wenigen Ausnahmen) eine Wartezeit von 3 Monaten als vereinbart. In den ersten drei Monaten nach Abschluss der Versicherung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung keine Kosten für einen Rechtsstreit, ausgenommen sind Unfälle, da diese nicht planbar sind. Sollten Sie Ihre Versicherung lediglich wechseln und der Versicherungsbeginn nahtlos erfolgen, ist in den meisten Fällen keine erneute Wartezeit enthalten. Inzwischen werden aber auch Tarife angeboten, die bestimmte Wartezeiten ausschließen. Haben Sie Interesse daran ? Dann klicken Sie hier.

Mutwilligkeit: – Manche Versicherungen zahlen nicht für Rechtsstreitigkeiten, die der Versicherte ohne vernünftigen Grund oder ohne Erfolgsaussicht führt. Hier ist auch Vorsicht geboten !

Vorsatz / Fahrlässigkeit: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung des Versicherten beruhen, wie z.B. Betrug oder Körperverletzung

Rückwirkende Leistung: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die auf einem Ereignis beruhen, das vor Vertragsabschluss oder vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Hier gibt es inzwischen auch Premium Tarife, die dies mit einschließen. Gerne beraten wir Sie auch zu solchen Tarifen ! Gleich hier !

Besondere Klauseln, die zur Ablehnung führen, aber mitversichert werden können !

Baurecht: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Bau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten an Gebäuden oder Grundstücken.

Erbrecht: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Erbschaften, Testamenten oder Pflichtteilen.

Scheidungsrecht: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ehescheidungen, Trennungen oder Unterhaltsansprüchen.

Steuerrecht: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Steuern, Abgaben oder Gebühren.

Verwaltungsrecht: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit behördlichen oder öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.

Strafrecht: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen oder Verfahren.

Ordnungswidrigkeiten: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldern.

Sozialrecht: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld.

Viele dieser Bausteine lassen sich bei einigen Anbietern durch Leistungserweiterungen mitversichern. Klicke hierzu einfach hier !

Unser Rechtsschutzversicherung-Ratgeber erklärt: Die Effektenklausel / Prospekthaftungsklausel

Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel: Die Versicherung zahlt nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapieren, Aktien oder Fonds und / oder fehlerhaften oder unvollständigen Prospekten von Kapitalanlagen

BGH erklärt Effektenklausel für unwirksam

In jüngster Zeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Effektenklausel als auch die Prospekthaftungsklausel für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung hat eine bedeutsame Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Bereich der Kapitalanlagen. 

Die Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel: Was bedeuten sie?

In der turbulenten Zeit der Finanzkrise haben viele Anleger erhebliche Verluste durch ihre Kapitalanlagen erlitten. Oftmals haben sie sich rechtlich zur Wehr setzen wollen und dafür auf den Schutz einer Rechtsschutzversicherung vertraut. Allerdings enthalten viele Versicherungsverträge sogenannte Effektenklauseln. Diese Klauseln schränken den Versicherungsschutz ein und verweigern Unterstützung, wenn rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, wie beispielsweise Aktien, Anleihen oder Investmentanteilen, entstehen.

Ähnlich verhält es sich mit der Prospekthaftungsklausel, die sich auf Investitionen bezieht, bei denen die Grundsätze der Prospekthaftung relevant sind. Das betrifft beispielsweise Abschreibungsgesellschaften oder Immobilienfonds. Beide Klauseln zielen darauf ab, den Versicherungsschutz in diesen spezifischen Anlagebereichen einzuschränken.

Warum hält der BGH die Klauseln für unwirksam?

Der BGH hat in seinen Urteilen festgestellt, dass diese Klauseln gegen das Transparenzgebot verstoßen, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Gemäß § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB müssen Vertragsklauseln so gestaltet sein, dass jeder Versicherungsnehmer klar und verständlich erkennen kann, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Vertrag ergeben. Die problematische undurchsichtige Formulierung der Klauseln führt dazu, dass der Verbraucher nicht eindeutig erkennen kann, welche Geschäfte genau ausgeschlossen sind. Begriffe wie „Effekte“ oder „Grundsätze der Prospekthaftung“ sind im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig definiert, was es für juristische Laien schwierig macht, den Umfang ihres Versicherungsschutzes zu verstehen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Falls Sie einen älteren Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung besitzen, der eine solche Klausel enthält, können Sie sich trotzdem auf Ihren Versicherungsschutz berufen. Die Entscheidung des BGH macht die Klauseln unwirksam, und Sie haben das Recht, die Kostenerstattung Ihrer Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese Klauseln in Ihrem Vertrag stehen.

Reale Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Um von diesem Urteil zu profitieren, sollten Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag prüfen. Wenn darin eine Effektenklausel oder eine Prospekthaftungsklausel vorhanden ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie keinen Schutz für diese Angelegenheiten erhalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz trotz dieser Klauseln zu beanspruchen !

Insgesamt stellt das Urteil des BGH eine bedeutende Stärkung der Rechte von Verbrauchern dar, indem es die Undurchsichtigkeit und Begrenzungen in den Versicherungsklauseln aufhebt.

Die Entscheidung des BGH, die Effektenklausel und die Prospekthaftungsklausel für unwirksam zu erklären, ist unserer Meinung nach ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Schutz für Versicherungsnehmer. Es zeigt, dass Vertragsklauseln klar und verständlich formuliert sein müssen, um den Verbrauchern gerechten Zugang zum Versicherungsschutz zu gewähren.

Unser Rechtsschutzversicherung-Ratgeber erklärt: Die Vorerstreckungsklausel

Vorerstreckungsklausel – Was bedeutet sie ?

Die Vorerstreckungsklausel in manchen Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherungen kann oft für Unsicherheit sorgen. Sie besagt, dass der Versicherungsschutz nicht greift, wenn eine vorherige Willenserklärung oder Rechtshandlung vor Beginn des Versicherungsschutzes den Versicherungsfall auslöste. Doch wie genau ist diese Klausel zu verstehen und welche Auswirkungen hat sie auf die Leistungen der Rechtsschutzversicherung?

Der entscheidende Zeitpunkt des Schadeneintritts

Grundsätzlich sollte der Schaden während des Versicherungsschutzes eintreten, damit die Leistungen der Versicherung greifen. Doch Situationen, in denen der genaue Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht eindeutig ist, können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies:

Ein Versicherungsnehmer verschweigt bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine frühere Alkoholabhängigkeit. Jahre später, nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, wird er aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt die Zahlung unter Berufung auf die vorherige Obliegenheitsverletzung ab.

Rechtsprechung und Schadenszeitpunkt

In einem ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof jedoch zu Gunsten des Kunden entschieden. Der Zeitpunkt des Schadeneintritts richtet sich nicht nach der vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung, sondern nach dem Beginn der Streitigkeit über die Vertragserfüllung, -abwicklung oder -auflösung. Diese Rechtsprechung stärkt die Position des Versicherten und hat direkte Auswirkungen auf die Leistungen der Rechtsschutz.

Die Vorerstreckungsklausel im Fokus

Die Vorerstreckungsklausel soll solche Fälle abdecken und Versicherern die Möglichkeit geben, Leistungen zu verweigern. Früher konnten Versicherer sich auf diese Klausel berufen, aber ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 hat die Wirksamkeit dieser Klausel infrage gestellt. Die Klausel wurde als intransparent und somit unwirksam erklärt, da der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht erkennen kann, was genau vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Regulierungspraxis: Was bedeutet das für Sie?

Trotz des BGH-Urteils verzichten nicht alle Versicherungen auf die Anwendung der Vorerstreckungsklausel. Dies kann dazu führen, dass Kostenübernahmen abgelehnt werden. Oftmals fehlt dem Versicherten das Wissen oder die Mittel, die eigene Rechtsschutzversicherung vor Gericht zu bringen, um die Rechte einzufordern.

Tipp

Geben Sie sich nicht gleich mit einer Ablehnung zufrieden. Das Urteil des BGH von 2018 kann Ihnen hierbei weiterhelfen.

Vor Vertragsabschluss sollten Sie sorgfältig prüfen, welche Versicherungsgesellschaft transparente Bedingungen bietet und nicht versucht, Leistungen mithilfe zweifelhafter Klauseln zu verweigern !

WICHTIG ! Einige Ausschlussklauseln können unwirksam sein, wenn sie zu unklar, oder zu unverhältnismäßig sind. Deshalb sollten Sie immer die genauen Bedingungen Ihrer Rechtsschutz prüfen und sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden !

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Wer sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen ?

Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Risiko ab. Unsere Erfahrung zeigt, dass es auf jedenfall Sinn macht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dies Belegen unsere jährlichen Statistiken der gemeldeten Rechtsfälle. Vieles Unrecht, welches geschieht und nicht juristisch Nachbearbeitet wird ist auf fehlenden Rechtsschutz zurückzuführen.

Rechtsschutzversicherung-Ratgeber: Welche Versicherung ist für Sie geeignet oder überhaupt notwendig?

Um dies herauszufinden, können Sie sich folgende Fragen stellen:

Wie gestalten sich Ihre beruflichen Umstände? 

Befinden Sie sich in einer Branche mit hoher Unsicherheit? 

Wie steht es um Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber? 

Sind Sie eher ein Konfliktlöser oder eher konfrontativ? 

Diese Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie erforderlich ist. Tatsache ist allerdings, dass nicht immer Einfluss auf die Entstehung oder Vermeidung von rechtlichen Streitigkeiten besteht.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung ?

Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung variieren je nach gewähltem Versicherungsschutz und Anbieter. Sie können aus verschiedenen Vertragspaketen wählen, wie z.B. Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz. Die festgelegte Versicherungssumme und der vereinbarte Selbstbehalt, spielen in der Prämie ebenfalls eine wichtige Rolle. 

Die passende Versicherungssumme zu Ihrer Rechtsschutzversicherung in unserem Rechtsschutzversicherung-Ratgeber kurz erklärt

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme achten. Damit Sie auch notfalls in zweiter Instanz klagen können, ist eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro, besser noch unbegrenzt erforderlich.

Welche Kosten sind durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt ?

In den meisten Fällen werden durch eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten gemäß den gesetzlichen Gebühren abgedeckt. Zudem werden die Kosten für das Gericht sowie die Ausgaben für den Gerichtsvollzieher übernommen. Ebenso sind gewöhnlich die von der Gerichtsinstanz aufgebrachten Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen, sowie die Anwalts- und Gerichtskosten der gegnerischen Partei inbegriffen, falls der Versicherungsnehmer dazu verurteilt wird, diese Ausgaben zu tragen. Oft wird sogar die Kaution in einem Strafverfahren gezahlt, jedoch lediglich als Darlehen. Die Höhe der Kautionssumme ist allerdings durch vertragliche Vereinbarungen begrenzt.

Rechtsschutzversicherung-Ratgeber: Kündigung und Wechsel der Rechtsschutzversicherung

Kündigungsfristen und -bedingungen: Die Kündigungsfrist für eine Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel drei Monate, kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren. Wurde die Rechtsschutzversicherung beispielsweise für ein Jahr abgeschlossen, erfolgt die Kündigung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Wird keine Kündigung vorgenommen, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch außerordentliche Kündigungsgründe. So haben nach mehreren Schadensfällen innerhalb von zwölf Monaten sowohl der Versicherer als auch der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Vorgehen beim Wechsel der Versicherung: Beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung ist es wichtig, dass der Wechsel vom alten zum neuen Anbieter nahtlos erfolgt. Daher sollten Wechselwillige frühzeitig mit der Suche nach einem neuen Anbieter beginnen. Nur wenn nahtlos gewechselt wird (z.B. alter Vertrag endet am 31. Dezember, neuer Vertrag beginnt am 1. Januar), übernimmt auch der neue Rechtsschutzversicherer rechtliche Fälle, die zeitlich noch dem alten Anbieter zuzuordnen sind. Nur bei einem nahtlosen Wechsel entstehen für den Versicherten keine Nachteile.

Berücksichtigung laufender Rechtsfälle: Sie können auch dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn Sie aktuell einen laufenden Gerichtsfall haben. Dies hilft Ihnen jedoch nicht bei dem laufenden Fall. Für Konflikte, die bereits bei Abschluss des Vertrags bestanden haben, können Sie keine Versicherungsleistung beanspruchen. Einige Anbieter bieten rückwirkende Rechtsschutzversicherungen für beispielsweise Mietstreitigkeiten an, die ohne Wartezeit in Kraft treten.

Tipps, Tricks und Insiderwissen in unserem Rechtsschutzversicherung-Ratgeber

Beachten Sie die Klausel: Folgeereignistheorie, die besagt, dass die Ursache eines Rechtsstreits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt, die Versicherung dennoch die Kosten übernehmen sollte. 

In den meisten Fällen gilt eine Wartezeit von etwa 3 Monaten bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Falls Sie sich also gerade in einem Rechtsstreit befinden und denken, „Jetzt schließe ich eine Rechtsschutzversicherung ab“, wird diese in den ersten drei Monaten nach Abschluss keine Kosten übernehmen, außer bei Unfällen, da diese nicht vorhersehbar sind. Bei einem nahtlosen Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfällt in den meisten Fällen eine erneute Wartezeit. 

Die telefonische Erstberatung sollte kostenfrei sein und nicht nur auf den gewählten Bereich beschränkt sein. So erhalten Sie auch Informationen zu anderen Rechtsfragen wie Mietrecht oder Berufsrecht. 

Die Kosten für Anwälte, Übersetzer usw. wurden vor etwa zwei Jahren aufgrund einer Änderung im Kostenrecht angehoben. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steigen die Kosten jährlich um etwa 16%. Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ist daher umso ratsamer. 

Eine Deckungssumme von ca. 300.000 € ist empfehlenswert. Eine unbegrenzte Deckungssumme ist zwar vorteilhaft, aber es ist nicht notwendig, einen höheren Beitrag für diese Option zu zahlen. Die Deckungssumme von 300.000 € gilt pro Versicherungsfall, nicht für einen festgelegten Zeitraum. 

Die Selbstbeteiligung liegt meist bei etwa 150 €. Achten Sie jedoch darauf, dass eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag nicht stark beeinflusst. Finden Sie eine ausgewogene Balance zwischen Versicherungsbeitrag und Selbstbeteiligung. 

Wählen Sie stets die Möglichkeit einer freien Anwaltswahl, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

im Schadensfall richtig reagieren !

Im Falle eines Rechtsstreits oder rechtlicher Konflikte ist es wichtig, den richtigen Ablauf für die Schadenmeldung zu kennen und effektiv mit Anwälten zusammenzuarbeiten. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Leistungsfall der Versicherung melden, welche Schritte bei der Schadenmeldung zu beachten sind und wie die Kooperation mit Rechtsprofis abläuft.

Wie meldet man einen Rechtsfall der Versicherung?

Schritt 1: Kontakt mit der Versicherung aufnehmen Bei einem potenziellen Rechtsfall ist es wichtig, so früh wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Portal erfolgen. Halten Sie dabei Ihre Versicherungsnummer und alle relevanten Informationen bereit.

Schritt 2: Erste Informationen teilen Geben Sie Ihrer Versicherung eine kurze Zusammenfassung des Rechtsfalls, inklusive Datum, Beteiligten und den rechtlichen Aspekten. Je präziser Ihre Angaben sind, desto besser kann die Versicherung den Fall bewerten.

Schritt 3: Abwarten und Anweisungen befolgen Ihre Versicherung wird Ihnen daraufhin Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise geben. Dies kann die Bereitstellung zusätzlicher Dokumente, Informationen oder Formulare umfassen. Befolgen Sie diese Anweisungen sorgfältig.

Sehr gerne sind wir für Sie da !