Tierhalterhaftpflicht Ratgeber

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Inhaltsangabe zum Tierhalterhaftpflicht Ratgeber

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Das macht eine gute Tierhalter­haftpflicht­versicherung aus !

Haftungsrisiken für Tierhalter

Tierbesitzer haften mit ihrem Privatvermögen für die Schäden, die ihr Haustier anderen Personen oder deren Eigentum zufügt (siehe BGB §388). Gerade bei Personenschäden, also Situationen, in denen eine Person verletzt wird, sind berechtigte Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe möglich ! Ein guter Versicherungsschutz ist in diesem Fall unerlässlich ! Dafür ist eine separate Tierhalterhaftpflicht­versicherung nötig, da Schäden durch Hunde oder Pferde nicht von der privaten Haftpflicht­versicherung ihrer Besitzer gedeckt werden. Eine leistungsstarke Versicherung schützt Hundehalter bzw. Pferdehalter zuverlässig vor hohen Kosten. In einigen Bundesländern ist es sogar Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen ! Hierzu gleich mehr.

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Die Must-Haves

Zur idealen Pferde­haftpflicht­versicherung

Zur idealen Hunde­haftpflicht­versicherung

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Wo ist die Hunde­haftpflicht­versicherung Pflicht ?

Generelle Versicherungspflicht

Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunde

Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

Versicherung freiwillig

Mecklenburg-Vorpommern

In Deutschland gibt es unterschiedliche Regeln zur Versicherungspflicht für Hundehalter, die je nach Bundesland variieren. Insgesamt gibt es sechs Bundesländer, in denen eine allgemeine Pflicht zur Absicherung durch eine Hunde­haftpflicht­versicherung besteht. Diese Bundesländer sind Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem Hundebesitzer vollständig von der Versicherungspflicht befreit sind.

In den verbleibenden neun Bundesländern ist der Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung nicht für alle Hunde verpflichtend, jedoch müssen Besitzer bestimmter Hunde, die als gefährlich eingestuft werden oder auf sogenannten Listen stehen (sogenannte Listenhunde), nachweisen, dass sie eine entsprechende Versicherung haben. Die betroffenen Hunde variieren je nach Bundesland.

Darüber hinaus variieren die Anforderungen an die Hunde­haftpflicht­versicherung je nach Bundesland, einschließlich der vorgeschriebenen Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und der Mitversicherung von Welpen. Diese Regelungen sind in den jeweiligen Landesgesetzen oder Verordnungen festgelegt.

Beispielhafte Vorgaben zur Hunde­haftpflicht­versicherung in einigen Bundesländern:

  • Berlin und Hamburg verlangen eine Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden, mit einer jährlichen maximalen Selbstbeteiligung von 500 Euro. Es gibt keine speziellen Regelungen zur Mitversicherung von Welpen.

  • Niedersachsen erfordert eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden, mit keinen spezifischen Regelungen zur Selbstbeteiligung. Welpen können bis zu 6 Monaten mitversichert werden.

  • Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verlangen eine Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Es gibt keine Selbstbeteiligung, und Welpen können bis zu 3 Monaten mitversichert werden.

  • Thüringen fordert eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Es gibt keine speziellen Regelungen zur Selbstbeteiligung oder zur Mitversicherung von Welpen.

Es ist zu beachten, dass die Definition von gefährlichen Hunden und Listenhunden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Jedes Bundesland legt selbst fest, welche Hunderassen oder individuellen Verhaltensmerkmale als gefährlich eingestuft werden und daher einer Versicherungspflicht unterliegen.

Abgesehen von der Versicherungspflicht können Bundesländer auch zusätzliche Regeln zur Haltung von Hunden erlassen, insbesondere für gefährliche Hunde. In den meisten Bundesländern müssen gefährliche Hunde an der Leine geführt und einen Maulkorb tragen. Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgelder nach sich ziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen erlöschen kann, wenn der Hund ohne Leine oder Maulkorb einen Schaden verursacht, obwohl dies vorgeschrieben ist. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch solche Schäden abdecken, wenn gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht verstoßen wurde. Hundebesitzer sollten dies bei der Auswahl ihrer Versicherung berücksichtigen.

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Eine wichtige Anmerkung aus unserem Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Eine freiwillige Versicherung ist sinnvoll

Aus den bereits genannten Gründen empfiehlt es sich, auch dann eine Hunde­haftpflicht­versicherung abzuschließen, wenn in Ihrem Bundesland oder für Ihren Hund keine Pflicht dazu besteht. Je nach Bundesland gibt es Mindestanforderungen an Versicherungssummen, aber es kann sich durchaus lohnen, eine Versicherung mit einer höheren Deckungssumme zu wählen. Gerade, wenn es sich bei Ihrem Hund nicht um einen Listenhund handelt, sind sehr kostengünstige Verträge möglich. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung nicht ausschließlich auf die Versicherungsprämie: Noch wichtiger ist, dass Sie in möglichst vielen Situationen auf Ihre Versicherung zählen können.

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Wo ist die Pferde­haftpflicht­versicherung Pflicht ?

Anders als bei der Hundehaftpflicht gibt es für Pferdehalter keine gesetzlichen Vorgaben. Allerdings haften Sie dennoch, für alle von Ihrem Pferd verursachten Schäden !

Pferde sind majestätische Tiere, jedoch auch Fluchttiere, deren Reaktionen nicht immer vorhersehbar sind. Eine scheinbar belanglose Situation kann ein Pferd aufschrecken und zu unvorhergesehenem Verhalten führen. Ein plötzliches Aufbäumen, Weglaufen oder andere unkontrollierte Handlungen könnten beträchtliche Schäden an Personen, Sachen oder anderen Tieren verursachen. Als Halter sind Sie automatisch für sämtliche Schäden, die Ihr Pferd verursacht, verantwortlich – unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen kann eine Pferdehaftpflichtversicherung eine enorme finanzielle Entlastung bedeuten.

Gesetzliche Grundlage der Haftung

Gemäß § 833 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Das leistet die Haftpflicht­versicherung für Tierhalter

Diese Schäden sind versichert

In der Tierhaftpflicht­versicherung sind drei Arten von Schäden versichert:

Ihr Hund oder Pferd verletzt eine andere Person (Beispiel: Der Hund beißt jemanden)

 Ihr Hund oder Pferd beschädigt das Eigentum einer anderen Person (Beispiel: Ihr Hund beißt einen anderen Hund oder reißt jemandes Laptop vom Tisch.)

Aufgrund Ihres Hundes oder Pferdes verliert jemand Geld (Beispiel: Weil Ihr Hund einen Unfall verursacht hat, ist nicht nur das Auto einer anderen Person beschädigt, sie verpasst auch einen wichtigen Termin. Dadurch entgehen ihr Einkünfte.)

Passiver Rechtsschutz

Wie die private Haftpflicht­versicherung beinhaltet auch die Tierhalter­haftpflicht­versicherung passiven Rechtsschutz: Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab.

Tierhalter in der Rechtsschutz­versicherung

Wir möchten darauf Hinweisen, dass Tierhalter nur teilweise durch ihre Haftpflichtversicherung abgesichert sind, wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht, die mit ihrem Hund oder Pferd in Verbindung stehen ! Es gibt bestimmte Konflikte, die von dieser Versicherung nicht abgedeckt werden. Dazu gehören alle rechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen es darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen, wie zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf des Hundes oder Pferdes (Vertragsrecht) oder die Anfechtung von behördlichen Maßnahmen, wie die Anordnung, dass der Hund nach einem Vorfall einen Maulkorb tragen muss (Verwaltungsrecht).

Für solche Situationen wird empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Es wird Tierhaltern geraten, ihre rechtlichen Risiken zu analysieren und ihre vorhandene Rechtsschutzversicherung daraufhin zu überprüfen, ob sie ausreichend abgesichert sind. Dies ist besonders wichtig, um mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Haltung und den Aktivitäten des eigenen Hundes zu bewältigen.

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Kosten mit und ohne Versicherung

Hier sind einige Beispiele für mögliche Schadensfälle und deren Kosten, falls Sie nicht versichert sind. Haben Sie hingegen eine Versicherung, übernimmt diese – unter Umständen abzüglich einer vereinbarten Selbst­beteiligung – die Kosten.

Behandlungskosten wegen einer Biss­verletzung: ca. 4.500 Euro
Behandlung wegen einer Bisswunde an einem fremden Hund: ca. 1000 Euro
Ersatz für eine kaputte Brille: ca. 300 Euro
Ersatz für ein kaputtes Smartphone: ca. 800 Euro
Schäden an Möbelstücken: für ein Sofa ca. 1300 Euro
Lackschäden am Auto: ca. 700 Euro

Wie hoch ein Schaden tatsächlich ausfällt und wie hoch die Kosten im Endeffekt sind, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Besonders Personenschäden, also wenn sich Menschen verletzen und anschließend beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt werden müssen, können immense Kosten verursachen. Diese lassen sich im Vorfeld schwer voraussagen. Allein dafür ist es wichtig, als Hundehalter eine Hunde­haftpflicht­versicherung zu haben. Wie Sie im Schadensfall vorgehen sollten, erfahren Sie hier:

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Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Wer ist versichert ?

Grundsätzlich gilt: Familienmitglieder, die mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben, sind vom Versicherungs­schutz eingeschlossen. Wenn auch Freunde und Bekannte mitversichert werden sollen, muss dieses bei der Tarifauswahl berücksichtigt werden. Hier ist der Leistungsbaustein „Hüten durch Dritte“ notwendig, der bei vielen Versicherern gegen einen geringen Aufpreis mit aufgenommen werden kann – wenn der Baustein nicht ohnehin schon zu den Leistungen des Tarifs gehört. Nicht vom Fremdhüterrisiko abgedeckt, aber ebenfalls versicherbar ist das Risiko, dass Ihr Hund oder einen nicht gewerbsmäßigen Fremdhüter beißt oder verletzt. In der Regel nicht versichert ist gewerbliche Fremdhütung !

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Weitere wichtige Leistungen

Wenn Sie Tarife der Tierhalter­haftpflicht­versicherung vergleichen, achten Sie darauf, wie die folgenden Situationen versichert sind:

Wenn Sie mit Ihrem Hund an Veranstaltungen wie Hunderennen oder Hundeschauen teilnehmen, sollten auch die dortigen Schäden versichert sein. Dies erfordert eine spezielle Klausel im Versicherungsvertrag, die die Teilnahme an solchen Veranstaltungen abdeckt. Einige Versicherer bieten auch spezielle Tarife an, die Schutz für ungewöhnlichere Aktivitäten wie Schlittenrennen bieten.

Die Teilnahme an Veranstaltungen wie Turnieren oder Pferdeschauen gelten in den meisten Tarifen als versichertes Risiko, wenn diese ausschließlich privaten Zwecken dient. Für eine gewerbliche Teilnahme wird ein gesonderter Versicherungsschutz benötigt.

Mietsachschäden beziehen sich auf Schäden an gemieteten Sachen wie Ferienwohnungen oder Wohnungen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherungen diese Schäden abdecken, insbesondere wenn es sich um privat genutzte Mieträume handelt. Eine geeignete Versicherung kann jedoch helfen, wenn Ihr Hund beispielsweise in einer Hotelzimmer oder bei Freunden Schäden verursacht.

Ein Beispiel für ein versichertes Pferd wäre:

    • Stall und Reithallen
    • Weiden und Koppeln
    • Pferdeanhänger

Diese Deckung ist besonders wichtig für Besitzer von männlichen Hunden oder Pferden. Wenn Ihr Tier unabsichtlich eine Hündin oder Stute deckt und diese trächtig wird, müssen die Kosten normalerweise vom Halter des männlichen Parts getragen werden. Eine Haftpflichtversicherung, die ungewollte Deckakte abdeckt, kann finanzielle Konsequenzen für den Tierbesitzer verhindern.

Für Besitzer von weiblichen Hunden ist dies von Interesse. Wenn der Hund Welpen bekommt, sind die Welpen und die Schäden, die sie verursachen könnten, normalerweise bis zu einem bestimmten Alter versichert. Danach müssen die Welpen in der Regel mit einer eigenen Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Schäden, die Ihr Hund oder Pferd an Feldern, Weiden, Wiesen oder Gärten anderer Personen verursacht, sind in der Regel durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.  Solche Schäden sind in der Regel nur bei besonders leistungsstarken Tarifen mitversichert.

Wenn Ihre Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung enthält, tritt sie ein, wenn Sie durch den Hund einer anderen Person geschädigt werden und der Halter des Hundes nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen. Diese Deckung schützt Sie vor finanziellen Verlusten in solchen Fällen.

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Tipp

Wenn Sie mit Ihrem Hund häufig im Ausland Urlaub machen, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz beim Grenzübertritt nicht erlischt. Ansonsten haben Sie an Ihrem Urlaubsort keine gültige Versicherung!“

Für Pferdebesitzer ist die „Fremdreiterrisiko“ Klausel noch wichtig !

Diese Absicherung ist von Bedeutung, wenn noch weitere Personen, außer dem Versicherungsnehmer auf dem versicherten Pferd reiten !

In den meisten Tarifen gilt die Klausel nur für volljährige Reiter ! Wenn auch Minderjährige oder Jugendliche mit dem Pferd arbeiten, sollten Sie einen Tarif wählen der die Altersbeschränkungen aufhebt !

Ist der Verstoß gegen Halter­pflichten versichert ?

Nicht jeder Versicherer schließt den Schutz gegen Verstöße von Halter­­pflichten wie dem Leinen- oder Maulkorbzwang in bestimmten Bereichen in die Hunde­­haftpflicht­­versicherung mit ein. Dieser Baustein ist jedoch wichtig, wenn ein Hund zum Beispiel ohne Leine einen Schaden verursacht hat, obwohl er eine hätte tragen müssen. Bußgelder, die aufgrund eines Verstoßes gegen Halter­pflichten verhängt werden, trägt die Versicherung allerdings nicht.

Was versichert die Tierhalterhaftpflicht­versicherung nicht ?

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Schäden, die den Versicherungsnehmer selbst oder Menschen aus demselben Haushalt betreffen


Pferde oder Hunde, die eine spezielle Versicherung brauchen (zum Beispiel Hunde, die für gewerbliche Zwecke gehalten werden)


Versicherungen für besondere Hundegruppen

Kampfhunde bzw. Listenhunde

Gewerbliche Pferdehaltung: Für Privatpersonen ist die gewerbliche Pferdehaltung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Pferde, die als Schul-, oder Therapiepferd eingesetzt werden, benötigen einen speziellen Tarif (mehr Infos dazu weiter unten).

Buß- und Strafgelder

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Gesonderte Tarife für bestimmte Hundearten und Gewerbetreibende !

Einige Versicherungsgesellschaften führen Listen von Hunderassen, die aufgrund statistischer Daten als potenziell schadensanfällig oder kostspielig gelten. Wenn Ihr Hund einer solchen Rasse angehört, können Sie entweder eine höhere Versicherungsprämie zahlen müssen oder möglicherweise gar keinen Versicherungsschutz erhalten. Dies betrifft oft Hunderassen, die als „Kampfhunde“ bezeichnet werden. Hundebesitzer von Listenhunden sollten verschiedene Angebote vergleichen, um sicherzustellen, dass sie nicht mehr zahlen müssen, als unbedingt notwendig.

Hundezüchter können sich ebenfalls angemessen absichern. Einige Versicherungsunternehmen bieten erweiterten Versicherungsschutz an, der auch die Welpen kostenlos mitversichert. Dies ist wichtig für Züchter, die Hunde zur Zucht nutzen. Es gibt auch eine spezielle Versicherung namens „Zwingerhaftpflichtversicherung“ für Hundezüchter.

Auch für Assistenzhunde wie Blindenhunde gibt es spezielle Zusatzversicherungen. Wenn Sie einen Assistenzhund haben und ihn absichern möchten, sollten Sie dies bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung berücksichtigen. Sie können sich direkt an den Versicherer wenden oder sich an Versicherungsexperten wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Personen, die ihre Hunde für gewerbliche Tätigkeiten verwenden oder beruflich mit Hunden zu tun haben, müssen sich gesondert absichern. Nur wenige Versicherungsanbieter bieten eine solche Abdeckung in der privaten Hundehaftpflichtversicherung an, und wenn sie es tun, ist dies oft auf einen bestimmten Jahresumsatz und nur als nebenberufliche Tätigkeit beschränkt.

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Gesonderte Haftpflichttarife für Pferdeliebhaber und Gewerbetreibende !

Wenn Sie beruflich mit Pferden zu tun haben, ist der Schutz durch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung von höchster Bedeutung. Diese gewerblichen Pferdehaftpflichtversicherungen werden in der Regel von Spezialversicherern angeboten und individuell an Ihre spezifischen Anforderungen angepasst.

Als Reitlehrer ist es entscheidend, eine passende Versicherung zu haben, die nicht nur Sie, sondern auch weitere beteiligte Personen absichert. Die Deckung kann je nach Anbieter variieren. Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und sichert Unfälle ab, die während des Reitunterrichts auftreten können.

Stellen Sie sich vor, während einer Reitstunde stolpert ein Reitschüler und verletzt sich leicht. In einem solchen Fall können die Kosten für ärztliche Behandlung und mögliche Schadensersatzansprüche durch die Reitlehrerhaftpflicht gedeckt werden.

Für Personen, die im Bereich der Reittherapie arbeiten, ist eine spezifische Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Diese deckt ähnlich wie die Reitlehrerhaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, jedoch speziell im Kontext der therapeutischen Tätigkeiten mit Pferden.

Fahrlehrer, die im Umgang mit Kutschpferden tätig sind, benötigen eine auf ihre Tätigkeiten zugeschnittene Haftpflichtversicherung. Diese sichert Unfälle und Schäden ab, die während der Ausbildung von Pferd und Fahrer entstehen können.

Für Besitzer und Nutzer von Kutschen ist eine spezifische Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Sie schützt im Falle von Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen, die durch die Nutzung der Kutsche entstehen könnten.

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Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Ausreichende Deckungssumme wählen

Die Deckungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden, denn im Fall der Fälle können rasch hohe Schadenersatzansprüche zusammenkommen. Werden Menschen verletzt, summieren sich Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld zu sehr hohen Kosten. Werden durch die Folgen eines Unfalls bleibende Gesundheitsschäden verursacht, ist die Höhe des Schadens kaum abzusehen. In der Regel gilt eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro als ratsam. Gerade ältere Versicherungsverträge bieten hier oftmals nur viel niedrigere Deckungssummen. Ist das der Fall, sollte über einen Wechsel oder eine Anpassung nachgedacht werden. Denn gerade im Bereich der Haftpflicht­­versicherung sind hohe Versicherungssummen sinnvoll, da man nach dem Gesetz bei Schäden an Dritten unbegrenzt haftbar ist.

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung ?

Beitragshöhe und Hunderasse: Der Beitrag für die Hunde-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie auf Basis von Versicherungsstatistiken festgelegt. Verschiedene Versicherer haben unterschiedliche Listen von Hunderassen, die entweder nicht versichert werden oder individuell angefragt werden müssen. Hunderassen, die statistisch gesehen häufiger oder größere Schäden verursachen, führen in der Regel zu höheren Versicherungsprämien. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern. Ein Hund, der bei einer Versicherung als „Listenhund“ eingestuft wird und zu höheren Prämien führt, kann bei einer anderen Versicherung als „unauffällig“ gelten und zu niedrigeren Beiträgen führen.

Leistungsumfang: Die Höhe der Versicherungsprämie hängt auch davon ab, gegen welche Schäden man sich mit der Hunde-Haftpflichtversicherung absichern möchte. Es ist wichtig, die verschiedenen Angebote genau zu prüfen und sicherzustellen, dass der eigene Hund in den gewünschten Situationen geschützt ist. Man sollte vermeiden, den Hund „überversichert“ zu haben und somit monatlich mehr zu zahlen, als notwendig ist. Zum Beispiel könnte ein Hundehalter, der seinen Hund hauptsächlich in Parks und Wäldern führt, darüber nachdenken, ob die Versicherung Verkehrsschäden abdecken muss.

Arbeitsverhältnis und Alter des Hundehalters: Die Beitragshöhe kann auch vom Arbeitsverhältnis des Versicherungsnehmers abhängen. Beamte werden in der Regel günstiger versichert, aber dies gilt nicht in jedem Fall. Menschen im öffentlichen Dienst sollten direkt nachfragen oder auf entsprechende Angaben im Online-Rechner achten. In einigen Fällen können auch ältere Menschen eine günstigere Versicherung erhalten.

Anzahl der Hunde: Wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Hunde beim gleichen Versicherer versichert, bieten einige Anbieter Rabatte an, bei denen pro Tier etwas weniger bezahlt werden muss. Dies kann zu kostengünstigeren Versicherungslösungen führen.

Rechenbeispiel für eine Hundehaftpflichtversicherung

Wie Sie an diesem Beispiel sehen, gibt es sehr kostengünstige Hunde­versicherungen. Die Versicherungssumme beträgt in allen in diesem Beispiel aufgeführten Tarifen mindestens zehn Millionen.

Hund Monatliche Kosten der Versicherung (Euro)*

Welsh Corgi Cardigan ab 2,87
Deutscher Schäferhund ab 3,07
American Stafford Terrier ab 4,96

So beeinflusst die Selbst­beteiligung den Preis
Die Höhe der Prämie wird auch dadurch beeinflusst, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbst­beteiligung vereinbaren. Bei der Selbst­beteiligung handelt es sich um den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlt. Die Differenz zur Schadenshöhe gleicht dann der Versicherer aus. Schon durch eine geringe Selbst­beteiligung verringert sich der Beitrag. Typisch sind Selbst­beteiligungen von 150 oder 300 Euro.

Rechenbeispiel für eine Pferdehaftpflichtversicherung

Wie Sie an diesem Beispiel sehen, gibt es sehr kostengünstige Versicherungen. Die Versicherungssumme beträgt in allen in diesem Beispiel aufgeführten Tarifen mindestens zehn Millionen.

Eine Pferde­haftpflicht­versicherung kann bereits ab 5,90 Euro im Monat abgeschlossen werden. (Basis Tarife) Hier einige Rechenbeispiele:

Reitpferd zwischen 7 und 8 Euro im Monat ( je nach Selbstbehalt 0 – 150 Euro)

Pony zwischen 4 und 5 Euro im Monat ( je nach Selbstbehalt 0 – 150 Euro)

„Gnadenbrotpferd“ 3 Euro im Monat ( je nach Selbstbehalt 0 – 150 Euro)

Tierhalterhaftpflicht­versicherung kündigen

Wenn Ihr Tier verstirbt oder Sie ihn an einen neuen Besitzer übergeben, können Sie Ihre Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen. Liegt keiner dieser Kündigungsgründe vor – zum Beispiel, wenn Sie lediglich zu einem Vertrag mit besseren Bedingungen wechseln möchten -, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Ist die Versicherung steuerlich absetzbar ?

Beiträge zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung können Sie steuerlich absetzen, denn Haftpflicht­versicherungen haben den Zweck, den Versicherten finanziellen Schutz zu bieten. Deshalb können Versicherte sie als Sonderausgaben oder sonstige Vorsorgeaufwendungen gegenüber dem Finanzamt in der Steuererklärung angeben. Allerdings gibt es für das steuerliche Absetzen Höchstbeträge, die man in der Regel schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ausschöpft.

Weitere Versicherungen für Hunde und Pferdehalter

Neben der äußerst wichtigen Hunde­haftpflicht­versicherung gibt es weitere zusätzliche Versicherungen, die den Vierbeiner schützen. Genauso wie ein Mensch kann auch ein Tier krankenversichert werden. Dafür stehen die Hundekranken­versicherung sowie die kostengünstigere Hunde-OP-Versicherung zur Verfügung. Bei einigen Anbietern können Versicherungen im Paket abgeschlossen werden. Dies spart nicht nur Aufwand, sondern oftmals auch Kosten.

Fazit

Tierhalter haften für sämtliche Schäden, die ihr Haustier verursacht. Da hier sehr hohe Schadenersatzforderungen möglich sind, ist es sinnvoll, eine Haftpflicht­versicherung abzuschließen. Das ist in den meisten Bundesländern entweder für einige oder für sämtliche Hundebesitzer sogar Pflicht. Wer einen sogenannten Listenhund hat, kann diesen nicht bei allen Anbietern versichern und muss in der Regel etwas mehr zahlen. Wie bei allen Versicherungen empfehlen wir Ihnen, verschiedene Tarife zu vergleichen, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihr Tier zu finden. Es kommt unter anderem dann zu Unterschieden bei den Kosten, wenn die Schadensrisiken bei einer bestimmten Hunderasse von verschiedenen Versicherern unterschiedlich hoch eingeschätzt werden. Achten Sie unter anderem auf den Versicherungsschutz im Ausland und die Versicherung von Mietsachschäden.

Tierhalterhaftpflicht Ratgeber: Sehr gerne sind wir für Sie da !