Nachhaltigkeitsbezogene Informationen (SFDR)

Nachhaltigkeit in unserer Beratung

Nachhaltigkeit gewinnt bei Finanz- und Versicherungsentscheidungen zunehmend an Bedeutung. Deshalb berücksichtigen wir bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) sowie die Anforderungen der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive).

Versicherungsanlageprodukte sind z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalanlagekomponente. Reine Kranken-, Sach- oder Risikoversicherungen (z. B. private Krankenversicherung) fallen nicht unter diese Regelungen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Entwicklungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance), deren Eintritt tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage oder eines Versicherungsanlageprodukts haben kann. Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Auswirkungen des Klimawandels
  • Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte
  • Korruption oder mangelhafte Unternehmensführung

Als unabhängiger Versicherungsmakler entwickeln wir keine eigenen Versicherungs- oder Anlageprodukte. Bei der Auswahl geeigneter Versicherungsanlageprodukte berücksichtigen wir die Nachhaltigkeitsinformationen, die von den jeweiligen Versicherungsunternehmen und Produktanbietern im Rahmen ihrer gesetzlichen Offenlegungspflichten veröffentlicht werden. Eine eigenständige Prüfung oder Verifizierung dieser Angaben erfolgt nicht.

Nachhaltigkeitsrisiken können sich negativ auf die Wertentwicklung eines Versicherungsanlageprodukts auswirken. Die produktspezifische Einschätzung hierzu entnehmen Sie bitte dem Basisinformationsblatt (PRIIP-KID) des jeweiligen Anbieters.

Nachhaltigkeitspräferenzen

Vor einer Empfehlung eines Versicherungsanlageprodukts fragen wir die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ab. Diese Präferenzen werden bei der Produktauswahl berücksichtigt und in der Beratungsdokumentation festgehalten. Sollte kein Versicherungsanlageprodukt verfügbar sein, das Ihren angegebenen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, informieren wir Sie hierüber und erläutern die Gründe. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen anzupassen. Eine solche Anpassung sowie die dafür maßgeblichen Gründe dokumentieren wir gesondert in Ihrer Beratungsdokumentation. Ein Versicherungsanlageprodukt empfehlen wir nur dann als Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechend, wenn es diese nach den uns vorliegenden Informationen tatsächlich erfüllt.

Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts)

Als unabhängiger Versicherungsmakler berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAI) derzeit nicht systematisch. Grund hierfür ist insbesondere, dass die hierfür erforderlichen Informationen von den Produktanbietern bislang nicht in allen Produktbereichen vollständig, einheitlich und in einer Weise bereitgestellt werden, die eine belastbare und objektive Vergleichbarkeit sämtlicher Versicherungsanlageprodukte ermöglicht. Diese Vorgehensweise wird regelmäßig überprüft und bei veränderten gesetzlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Vergütung

Unsere Vergütung erfolgt je nach Auftrag

  • durch Courtagen der Versicherungsunternehmen,
  • durch ein mit dem Kunden vereinbartes Honorar (z. B. bei Tarifwechselberatungen nach § 204 VVG oder bei Nettotarifen)
  • oder durch eine Kombination beider Vergütungsformen, sofern sich Courtage und Honorar auf unterschiedliche Leistungen beziehen; eine doppelte Vergütung derselben Leistung erfolgt nicht.

Die Vergütung steht nicht im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsmerkmalen eines Versicherungsanlageprodukts. Wir erhalten von den Produktanbietern keine erhöhte Vergütung dafür, dass Nachhaltigkeitsrisiken oder -merkmale bei einem Produkt besonders berücksichtigt werden.

Aktualisierung

Diese Informationen werden regelmäßig überprüft und bei rechtlichen oder tatsächlichen Änderungen aktualisiert.

Stand: März 2026